Gericht prüft: Berliner Zweitwohnung an Touristen vermieten?
Angesichts des knappen Wohnraums in der Hauptstadt dürfen Ferienwohnungen seit Mai endgültig nicht mehr gewerblich angeboten werden. Wer dennoch ohne besondere Genehmigung vermietet, riskiert bis zu 100 000 Euro Bußgeld.
Nach Ansicht des Bezirksämter dürfen auch Zweitwohnungen nicht Touristen überlassen werden. Wenn mit Wohnraum ein höheres Entgelt erzielt werden soll, sei dies kein schutzwürdiges Eigeninteresse. Die Kläger, die laut Gericht aus Rostock, Dänemark und Italien kommen, wollen nun vor Gericht dagegen vorgehen.
(dpa)Epoch TV
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