Gericht in Wien kippt Hypo-Gesetz samt Schuldenschnitt
Das Gesetz sei ein „Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums“ und daher verfassungswidrig, teilte der Gerichtshof mit. Gegen den Schuldenschnitt haben einige deutsche Banken geklagt, darunter auch die BayernLB, die einst bei der Hypo Mehrheitseigentümerin war.
Konkret rügte der Gerichtshof, dass mit dem Hypo-Sanierungsgesetz die Gruppe der Nachranggläubiger mit einer Stichtagsregelung unterschiedlich behandelt werde. Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern, die vor dem 30. Juni 2019 fällig werden, sollten laut dem nun für ungültig erklärten Gesetz als erloschen gelten. Hingegen sollten später fällig werdende Forderungen unangetastet bleiben.
Mit diesem Schuldenschnitt wurden im August 2014 über Nacht Hypo-Anleihen von bis zu 900 Millionen Euro wertlos, obwohl sie vom Bundesland Kärnten mit Bürgschaften garantiert worden waren. Neben der BayernLB sind auch andere deutsche Geldhäuser und Versicherungen betroffen, die hohe Forderungen gegen die Skandalbank haben. Für den angestrebten Schuldenschnitt hatte Österreich international erhebliche Kritik einstecken müssen.
(dpa)
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