Gericht: Glyphosat-Strafe für Bayer zu hoch

Zwei Milliarden US-Dollar - so viel soll Bayer-Konzern an das amerikanische Rentnerpaar Alva und Alberta Pilliod bezahlen. Ein Gericht in Oakland sieht das Strafmaß als nicht rechtens an. Die Senkung des Schadenersatzes scheint realistisch.
Titelbild
Die Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den Wirkstoff Glyphosat enthält.Foto: Patrick Pleul/Illustration/dpa
Epoch Times19. Juli 2019

Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer kann in einem weiteren Prozess um Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter mit einer Senkung der Strafe rechnen.

Ein Gericht in Oakland teilte mit, dass die insgesamt rund 2 Milliarden US-Dollar (1,8 Mrd Euro), die eine Geschworenen-Jury dem Rentnerpaar Alva und Alberta Pilliod zugesprochen hatte, über den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen hinausgehe.

Der Anteil des Strafschadenersatzes soll nach Einschätzung des Gerichts auf maximal das Vierfache des eigentlichen Schadenersatzes von 50 Millionen Dollar reduziert werden. Das wären dann maximal 250 Millionen Dollar. Für diesen Freitag ist eine Anhörung angesetzt, in der sich die beiden Streitparteien nochmals zu dem vorläufigen Urteil äußern können.

Die Reduzierung des Schadenersatzes wäre ein Schritt in die richtige Richtung, schrieb ein Bayer-Sprecher in einer E-Mail. Bayer werde jedoch die endgültige Entscheidung des Gerichts abwarten und dann eine detailliertere Stellungnahme abgeben.

Erst zu Wochenbeginn hatte ein Richter in einem anderen Glyphosat-Prozess die von Geschworenen geforderte Strafe deutlich reduziert – von rund 80 auf etwa 25 Millionen Dollar. Auch er hielt den Anteil des sogenannten Strafschadenersatzes für zu hoch. Dieser existiert im deutschen Recht so nicht. Im US-Recht wird er als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt. Bayer kündigte in diesem Verfahren bereits an, in Berufung zu gehen. (dpa)



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