Gericht: Facebook darf Surfverhalten von Nutzern in Belgien nicht nachverfolgen

Facebook darf nach dem Urteil eines belgischen Gerichts das Surfverhalten von Internetnutzern im Land nicht mehr nachverfolgen. Bei Verstößen drohen dem Netzwerk Strafen von 250.000 Euro am Tag.
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Facebook-Logo.Foto: Daniel Reinhardt/dpa
Epoch Times16. Februar 2018

Facebook darf nach dem Urteil eines belgischen Gerichts das Surfverhalten von Internetnutzern im Land nicht mehr nachverfolgen. Das soziale Netzwerk müsse umgehend damit aufhören, die Internetnutzung „nachzuverfolgen und zu speichern“, ohne dass die Nutzer eingewilligt hätten, erklärte das Gericht am Freitag in Brüssel. Facebook müsse außerdem alle „illegal erworbenen persönlichen Daten“ der Nutzer löschen, urteilte das Gericht.

Bei Nichteinhaltung des belgischen Rechts auf Privatsphäre drohten Strafen von bis zu 250.000 Euro am Tag, maximal seien 100 Millionen Euro Strafe möglich, hieß es in dem erstinstanzlichen Urteil. Facebook reagierte „enttäuscht“ auf die Gerichtsentscheidung und kündigte Berufung an.

Zuvor hatte sich die belgische Datenschutzbehörde CPVP an die Justiz gewandt und moniert, dass Facebook das Internetverhalten von Nutzern nachverfolgt, egal ob sie einen Facebook-Account haben oder nicht. Das Gericht folgte nach eigenen Angaben der Sichtweise der Behörde. Facebook informiere Internetnutzer nicht darüber, dass Informationen über sie gesammelt würden und was mit ihnen geschehe, erklärte das Gericht. (afp)



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