Gericht erachtet einige Schadensersatzforderungen an VW für verjährt

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VW-LogoFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times15. April 2020

Das Oberlandesgericht Stuttgart hält einige Schadensersatzforderungen an VW aufgrund des Dieselskandals für verjährt. Das Gericht hob mit mehreren am Mittwoch veröffentlichten Urteilen Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Die Kläger hatten jeweils vorsätzlich sittenwidrige Schädigung aufgrund des Erwerbs von VW-Fahrzeugen geltend gemacht. Sie nutzten dafür das Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.

Die Stuttgarter Richter verwiesen in ihren Entscheidungen (AZ: 10 U 455/19 und 10 U 466/19) auf die dreijährige Verjährungsfrist nach Paragraf 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstand. Verwiesen wurde dabei auf die Einstufung des Kraftfahrt-Bundesamts von 2015, wonach es sich bei der in den Fahrzeugen verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelte.

Es sei den Klägern zumutbar gewesen, auf dieser Grundlage ihre Ansprüche geltend zu machen, entschied das Oberlandesgericht. Somit seien ihre Ansprüche Ende 2018 verjährt. Sie hatten diese jedoch erst 2019 für die Fahrzeuge geltend gemacht, die sie 2012 beziehungsweise 2013 von Privatpersonen oder Händlern gekauft hatten. Mehrere Landgerichte hatten ihnen dafür zuvor Schadensersatz zugesprochen, wenn auch mit Abzügen aufgrund der Nutzungsdauer der Fahrzeuge.

Die Verjährung wurde nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart jedoch auch nicht durch die zwischenzeitliche Anmeldung zu dem Musterfeststellungsverfahren in Braunschweig gehemmt. Vielmehr hätte dafür der jeweilige Fahrzeugkäufer und Kläger gegenüber VW den Beitrittstermin zu diesem Verfahren konkret benennen und gegebenenfalls auch belegen müssen. Allerdings ließ das Stuttgarter Oberlandesgericht eine Revision gegen seine Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof ausdrücklich zu. (afp)



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