Gekaufter Müll: Abfall-Importe nach Deutschland weiter gewachsen

Abfall-Importe nach Deutschland weiter gewachsen
Epoch Times11. November 2005

Die Menge der nach Deutschland importierten genehmigungspflichtigen Abfälle ist erneut stark gestiegen: Auf 6,5 Millionen Tonnen (Mio. t) im Jahr 2004. Die Importe nahmen somit gegenüber dem Jahr 2003 um 1,6 Mio. t – oder rund 33 Prozent – zu. Als Auswirkung der Abfall-Ablagerungsverordnung wird jedoch für das Jahr 2005 eine Trendumkehr erwartet: Die Import-Mengen werden zukünftig abnehmen. Beim Export genehmigungspflichtiger Abfälle wurde die Marke von 1 Mio. Tonnen überschritten. Hier wird in den nächsten Jahren mit geringen Zunahmen gerechnet.

Besonders hohen Anteil am Importanstieg haben Siedlungs-Abfälle aus Italien und Österreich, behandeltes Holz und – wie schon in den Jahren zuvor – Sortierreste und andere gemischte Materialien aus den Niederlanden. Zudem haben die Importe zur Ablagerung auf Deponien stark zugenommen.

Hohen Entsorgungsgebühren – etwa durch Deponie-Steuern in den Nachbarstaaten, vor allem in den Niederlanden – standen marktbedingt niedrige Preise in deutschen Deponien und Müllverbrennungsanlagen für Import-Abfälle gegenüber. Deponien mit unzureichender technischer Ausstattung, die wegen der Abfall-Ablagerungsverordnung zum Juni 2005 schließen mussten, nahmen noch soviel Abfälle wie möglich zu sehr geringen Preisen an. Müllverbrennungsanlagen wären bis Juni 2005 ohne zusätzliche Abfälle, die durch sehr geringe Preise eingeworben wurden, bei Weitem nicht ausgelastet gewesen.

Seit Juni 2005 sind die unzureichenden Deponien geschlossen und selbst auf technisch anspruchsvollen Deponien dürfen nur noch vorbehandelte Siedlungsabfälle abgelagert werden. Dadurch sind die Müllverbrennungsanlagen schon mit dem deutschen Mül-Aaufkommen ausgelastet; sie müssen keine zusätzlichen Abfälle aus dem Ausland einwerben. Dies wird die Import-Mengen erheblich beeinflussen – es ist also ein Rückgang zu erwarten. Dies ist bereits an den vorliegenden Anmeldungen erkennbar, vor allem bei den Sortierresten mit hohen organischen Anteilen.

Keine Auswirkungen hat das Ablagerungsverbot allerdings auf die Ein- und Ausfuhr von Abfällen zur stofflichen Verwertung sowie von anorganischen Abfällen.

Für Befürchtungen, dass das Ablagerungsverbot zu verstärktem Export besonders in die neuen EU-Mitgliedstaaten führen könnte, liegen gegenwärtig keine konkreten Hinweise vor. Entsprechende Anlagenkapazitäten mit ausreichender technischer Ausstattung fehlen in den neuen EU-Mitgliedstaaten. Zudem darf dort die Entsorgung der eigenen Abfälle nicht gefährdet werden.

Der Import und der Export gefährlicher Abfälle – einer Teilmenge der genehmigungspflichtigen Abfälle – betrug für das Jahr 2004 für ausgewählte Abfallarten:

– mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz – Export: 12.000 t, Import: 220.000 t;

– kontaminierter Boden – Export: 30.000 t, Import: 170.000 t;

– Abfälle von Säuren, Laugen und Lösemitteln – Export: 47.000 t, Import: 130.000 t;

– Aluminiumsalzschlacke – Export: 8.000 t, Import: 130.000 t;

– Altöl – Export: 4.000 t, Import: 60.000 t;

– asbesthaltige Abfälle – Export: 220 t, Import: 22.000 t;

– FCKW-haltige alte Kühlgeräte – Export: 160 t, Import: 15.000 t;

– PCB-haltige Abfälle – Export: 280 t, Import: 3.000 t;

– verbrauchte Bleibatterien – Export: 20.000 t, Import: 16.000 t.

Insgesamt betrug die Einfuhr an gefährlichen Abfällen 1,6 Mio. t und die Ausfuhr 195.000 t.

Bei nicht genehmigungspflichtigen Abfällen werden mit etwa 16 Mio. t schon seit mehreren Jahren gleich bleibende Mengen exportiert. Der Import hingegen nimmt stetig zu und lag im Jahr 2004 bei 11,6 Mio. t. (sfr/UBA)

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