Versicherungstipps: Elementarschäden mitversichern und vorbeugende Schutzvorkehrungen durchführen

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Unwetterschäden in Bad Neuenahr-Ahrweiler (Rheinland-Pfalz).Foto: CHRISTOF STACHE/AFP via Getty Images
Epoch Times16. Juli 2021

Die Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben massive Zerstörungen verursacht – für viele Verbraucher stellt sich angesichts der Katastrophe die Frage, wie sie sich gegen Naturgefahren versichern können. Denn nicht immer sind Unwetterschäden abgedeckt:

Welche Versicherung schützt mich?

Schäden durch von außen eindringendes Wasser übernehmen Hausrat- und Gebäudeversicherungen nur, wenn sogenannte Elementarschäden durch Naturkatastrophen oder Unwetter ausdrücklich mitversichert wurden. Ansonsten haben Haus- und Wohnungsbesitzer ein Problem.

Hausratsversicherungen decken standardmäßig zwar Schäden ab, die durch geplatzte Wasserleitungen im Haus entstehen. Werden Haus oder Wohnung durch überlaufende Gullys oder Flüsse unter Wasser gesetzt, sieht das allerdings anders aus. Versicherungsschutz besteht nur, wenn eine Elementarschadensabdeckung zugebucht wird.

Wohngebäudeversicherungen greifen bei Sturm- und Hagelschäden oder Blitzeinschläge, übernehmen allerdings in der Basisversion ebenfalls keine Schäden durch von außen eindringendes Wasser in Folge von Unwettern und Naturkatastrophen. Bei neueren Verträgen wird eine Elementarabdeckung nach Angaben des Branchenverbands der Versicherer heutzutage allerdings in der Regel automatisch mit angeboten. Sie kann von den Kunden aber abgelehnt werden.

Zusatzversicherung für Elementarschäden

Laut Stiftung Warentest wird eine Zusatzversicherung für Elementarschäden immer wichtiger, da mit einer Zunahme schwerer Unwetter gerechnet wird. Vor allem Starkregen könne überall niedergehen. Zugleich weist Stiftung Warentest darauf hin, dass es zwischen den einzelnen Tarifen teils enorme Unterschiede gibt – ein Vergleich lohnt sich also. Zudem gibt es Fälle wo Hausbesitzer, die in den vergangenen fünf oder zehn Jahren einen solchen Schaden hatten, oft keinen Vertrag durch ihren Versicherer bekamen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind in Deutschland nur rund 45 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Der Eigentümerverband Haus & Grund fordert angesichts der aktuellen Unwetterkatastrophe die schnelle Einrichtung eines staatlichen Hilfsfonds.

Wie können Immobilienbesitzer am besten vorbeugen?

Durch vorbeugende Schutzvorkehrungen können Schäden vermieden oder wenigstens begrenzt werden. So empfiehlt Haus & Grund etwa, Türen, Fenster und Lichtschächte abzudichten und in Abflussrohren Rückstauklappen zu installieren. Sie verhindern, dass aus der Kanalisation bei Unwetter Wasser zurück in den Keller fließt. Tatsächlich werden Häuser dabei oft durch Abflussrohre geflutet, nicht von außen.

Empfohlen wird auch, Unwetter- und Hochwasser-Apps zu nutzen, die rechtzeitig warnen können. Spätestens bei einer Warnung gehört es auch zu den Vorsichtsmaßnahmen, Wertgegenstände aus dem Keller zu holen und Chemikalien und andere gefährliche Stoffe zu entfernen, damit sie nicht mit Wasser in Berührung kommen können. Heizöltanks sollten gegen Aufschwimmen gesichert werden. Bei Neu- oder Umbauten können Besitzer überlegen, ob sie von vorne herein in Extraschwellen vor Eingängen oder Kellerfenstern investieren.

Was ist bei einer Überschwemmung zu beachten?

In überfluteten Räumen besteht immer die Gefahr von tödlichen Stromschlägen, weshalb diese erst nach dem Herausdrehen aller Sicherung betreten werden dürfen. Ist der Sicherungskasten nicht mehr erreichbar oder sogar selbst überflutet, müssen Besitzer den Energieversorger um Hilfe bitten. Unterstützung durch die Feuerwehr benötigen sie dann, wenn durch das Wasser Benzin, Öl, Farben oder andere Chemikalien freigesetzt worden sein sollten.

Zudem darf erst dann mit dem Abpumpen begonnen werden, wenn der Grundwasserspiegel wieder ausreichend gesunken ist. Sonst besteht nach Angaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Gefahr, dass die Bodenwanne des Gebäudes durch den ungleichen Wasserdruck beschädigt wird. Bei schweren Überflutungen ist unter Umständen der Rat von Statikern gefragt.

Vor dem Beginn der Abpump- und Säuberungsarbeiten sollten die Besitzer demnach außerdem bereits mit der Dokumentation der Schäden durch Fotos oder Videos beginnen. Kaputte Möbel und andere beschädigte Gegenstände müssen fachgerecht entsorgt werden. Zudem sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung begonnen werden, damit Schimmel und Folgeschäden vermieden werden. Die Elektrik sollte besser ein Fachmann überprüfen. (afp)



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