Scholz will Steuerschlupfloch bei Immobiliengeschäften schließen
Die Bundesregierung will ein Steuerschlupfloch bei millionenschweren Immobiliengeschäften schließen: Große Investoren sollen es von 2020 an schwerer haben, sich mit legalen steuerlichen Sonderkonstruktionen die Grunderwerbsteuer zu ersparen.
Dies geht aus einem neuen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, über den die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitagsausgabe) berichtet. Dabei gehe es um die sogenannten „Share Deals“.
Dabei werden Immobilien nicht direkt gekauft, sondern Anteile an einer Gesellschaft, der die Immobilien gehören. Erwirbt dabei ein Unternehmen weniger als 95 Prozent an der Gesellschaft und ein Partner mehr als fünf Prozent, ist keine Grunderwerbsteuer fällig.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will zwei Hürden erhöhen: Die für die Steuerpflicht entscheidende Anteilsgrenze werde von 95 auf 90 Prozent verringert, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Gleichzeitig dürfe der Mehrheitseigner seinen Anteil zehn Jahre lang nicht mehr auf 100 Prozent erhöhen. Bislang liegt diese Frist bei fünf Jahren.
Grundsteuer lässt sich umgehen
Die Praxis habe gezeigt, „dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden.
Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung“, heißt es in dem Entwurf weiter. Wie hoch diese sind, werde allerdings nicht spezifiziert.
Die Steuerausfälle müssten aber „von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind“. Ziel müsse daher sein, „die Gleichheit der Besteuerung“ wiederherzustellen, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Die steuer- und finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Lisa Paus, hält die Initiative für eine „Minimallösung“.
Obwohl sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet hätten, werde das Steuerschlupfloch nicht geschlossen. „Die großen Immobilienspekulanten atmen bereits erleichtert auf“, sagte Paus der „Süddeutschen Zeitung“.
Bezeichnend sei, dass der Entwurf keine Angaben darüber enthalte, wie viel an Steuereinnahmen die Länder künftig mehr kassieren könnten. (dts)
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