Massive Kursverluste – die größten Kapitalvernichter in der Krise
Die Kurse an Börsen fahren Achterbahn, Hauptversammlungen werden verschoben oder online durchgeführt: Die Corona-Krise hat Folgen für Aktionäre.
Bereits im vergangenen Jahr bereiteten allerdings etliche Unternehmen in Deutschland ihren Anteilseignern wenig Freude. Zu den größten Kapitalvernichtern 2019 zählt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die E-Commerce Unternehmensgruppe Sleepz AG, deren Papiere allein im vergangenen Jahr rund 92 Prozent ihres Wertes einbüßten.
Platz zwei in dem Negativranking belegt wie im Vorjahr der angeschlagene Möbelspezialist Steinhoff (minus 46 Prozent). Auf Rang drei kommt die Leoni AG (minus fast 66 Prozent), ein Hersteller von Drähten, Kabeln und Bordnetzsystemen.
In die Platzierung fließen neben den Kursverlusten über das Jahr gesehen auch die Verluste über längere Zeiträume von drei und fünf Jahren mit ein.
Deutsche Bank und Continental mit dabei
Auch die beiden Dax-Konzerne Deutsche Bank und Continental finden sich auf DSW-Liste der 50 größten Kapitalvernichter. Auf der seit Jahren regelmäßig erstellten Liste stehen Unternehmen, deren Börsenkurs sich sowohl über ein und drei Jahre als auch über einen Fünf-Jahres-Zeitraum schlecht entwickelt hat.
Die vergangenen Krisen an den Finanzmärkten hätten gezeigt, dass insbesondere die Langfristperspektive von entscheidender Bedeutung sei, erläuterte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler: „Daran können Anleger erkennen, welche Unternehmen sich wirklich positiv oder negativ entwickeln.“
Bedenken hat die DSW wegen der Möglichkeit, in Deutschland erstmals virtuelle Hauptversammlungen durchzuführen. „Gerade jetzt – in der Corona-Krise – haben Aktionäre und damit die Eigentümer besonders viele und besonders valide Fragen“, sagte Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident.
„Das Fragerecht in diesem Umfeld massiv einzuschränken, würde die Situation für die Aktionäre nochmals verschlimmern.“ Zwar könnten die Anteilseigner online Fragen stellen. Ob und wie diese beantwortet würden, liege aber im Ermessen des Vorstands. Die Regelung dürfe nur eine zeitlich begrenzte Notlösung sein, forderte die DSW.
Aktionstreffen besser verschieben
Die Gesellschaften, die ihr Aktionärstreffen nicht aus zwingenden Gründen zeitnah durchführen müssten, sollten die vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2020 verlängerte Frist nutzen, sagte Nieding. Sie könnten die Hauptversammlung zu einem späteren Zeitpunkt – wie gewohnt – als Präsenzveranstaltung nachholen.
Üblicherweise schreibt das Aktiengesetz vor, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen physisch zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen. Wegen der Corona-Krise sollen die Aktionärstreffen online ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden dürfen.
Die Anteilseigner stimmen bei den Treffen unter anderem über die Ausschüttung der Dividende, mögliche Kapitalerhöhungen oder Wahlen zum Aufsichtsrat ab. Außerdem geht es um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, den Aktionären einen Abschlag auf die Dividende für das vergangene Jahr ohne Beschluss der Hauptversammlung zahlen zu können, begrüßte die DSW.
Dies sollten Unternehmen nutzen, denen keine finanzielle Schieflage wegen der Corona-Krise drohe. Einige Unternehmen haben bereits angekündigt, die Höhe der geplante Ausschüttung zu überprüfen oder zu streichen. (dpa)
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