EuGH: EZB-Anleihenkäufe verstoßen nicht gegen EU-Recht
Die milliardenschweren Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) verstoßen nicht gegen EU-Recht. Die Prüfung des Programms habe nichts ergeben, was dessen Gültigkeit beeinträchtigen könnte, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Das Bundesverfassungsgericht hatte den EuGH angerufen und selbst Bedenken geäußert.
Das Programm gehe nicht über das Mandat der EZB hinaus und verstoße nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung, stellte der EuGH fest. Die Anleihenkäufe fielen in den Bereich der Währungspolitik, in dem die Union für die Euro-Staaten ausschließlich zuständig sei, und achte auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Programm nehme den Mitgliedsstaaten auch nicht den Anreiz, eine „gesunde Haushaltspolitik“ zu verfolgen.
Die EZB hatte das Programm zum Ankauf von Staatsanleihen von Euroländern im März 2015 gestartet, um die Konjunktur zu stützen. Insgesamt pumpte die Zentralbank bislang rund 2,5 Billionen Euro in die Finanzmärkte.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den EuGH im vergangenen Jahr nach mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Programm angerufen. Kritiker wie der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und der AfD-Parteigründer Bernd Lucke hatten in Karlsruhe geklagt. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss sich das höchste deutsche Gericht erneut mit dem Anleihenkaufprogramm befassen. (afp)
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