Eilantrag von EZB-Kritikern gegen neue EZB-Anleihenkäufe abgewiesen

Kritiker der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Wiederaufnahme des milliardenschweren Anleihekaufprogramms der EZB gescheitert.
Titelbild
Euro-Logo vor der EZB in Frankfurt am Main.Foto: iStock
Epoch Times31. Oktober 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die neuen Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) ab 1. November abgewiesen.

Der Erlass einer einstweiligen Anordnung hätte nicht nur vorläufigen Charakter, heißt es in dem Beschluss von Mittwoch, der heute in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Die Zielsetzung der Käufe könnte dadurch stark eingeschränkt, womöglich sogar verhindert werden. Außerdem stehe die Entscheidung über mehrere Verfassungsklagen gegen die Käufe kurz bevor. (Az. 2 BvR 980/16)

Gegen das Kaufprogramm der EZB läuft seit längerem ein Verfahren in Karlsruhe. Ende Juli wurde bereits eineinhalb Tage verhandelt. Der Eilantrag stammt von einer Gruppe von Klägern, die von dem Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten wird. Sie wollten erreichen, dass die Bundesbank von der Beteiligung freigestellt wird.

Um Konjunktur und Inflation im Euroraum auf die Sprünge zu helfen, hatte die Notenbank bereits bis Ende 2018 rund 2,6 Billionen Euro in die Märkte gepumpt. Im September kündigte EZB-Präsident Mario Draghi, der mit Anfang November von Christine Lagarde abgelöst wird, dann die Wiederaufnahme der Käufe mit monatlich 20 Milliarden Euro an.

Die Kläger befürchten dadurch schwere Nachteile für die Budgethoheit des Bundestags und die Funktionsfähigkeit der Bundesbank. Diese Sorge teilen die Richter angesichts des bevorstehenden Urteils nicht. Auf der anderen Seite ist die Bundesbank größter Anteilseigner der EZB – fiele sie aus, wäre mit einem Schlag etwa ein Viertel des Kaufvolumens weg. „Ob der Ausfall dieses Anteils ohne Weiteres von den übrigen Mitgliedern des Eurosystems kompensiert werden könnte und würde, ist ungewiss“, heißt es dazu in dem Beschluss.

Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten der Klagen erlaubt das aber nicht. Grundsätzlich sehen die Richter die Käufe sehr kritisch. (dpa)



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