Ferienjob: Im Sommer Taschengeld verdienen – Was ist erlaubt?

Welche Regeln sind zu beachten, wenn man einen Ferienjob in den Sommerferien übernehmen will? Ab dem Alter von 13 Jahren können Kinder und Jugendliche arbeiten gehen.
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Bedienung in einem CaféFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times25. Juni 2017

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schüler wollen oder müssen sich in der unterrichtsfreien Zeit den einen oder anderen Euro dazuverdienen. Doch auch für kurze Ferienjobs gelten Regeln.

Kinderarbeit ist in Deutschland unter Auflagen frühestens ab 13 Jahren erlaubt, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärt: Wenn Eltern zustimmen, dürfen Kinder ab dann täglich bis zu zwei Stunden arbeiten – in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden.

Erlaubt sind nur „leichte“ Tätigkeiten wie Zeitungen austragen oder Gartenarbeit. Zudem darf die Arbeitszeit nur zwischen 08.00 und 18.00 Uhr liegen.

Welche Tätigkeiten dürfen Schüler verrichten?

Das hängt vom Alter ab. Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher und muss mit weniger Einschränkungen rechnen.

Dem DGB zufolge ist deshalb aber trotzdem nicht alles erlaubt. Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit, etwa mit Chemikalien, ist auch für Jugendliche tabu. Gleiches gilt für sogenannte Akkordarbeit, bei der der Lohn direkt vom Arbeitstempo abhängt.

Wie lange dürfen Schüler arbeiten?

Grundsätzlich gilt: in allen Ferien zusammen nicht länger als vier Wochen im Jahr. Denn Schulferien sind laut DGB in erster Linie zur Erholung da. Pro Tag dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Meist muss die Arbeit zwischen 06.00 und 20.00 Uhr erledigt werden.

Für Jugendliche ab 16 Jahren sind die Uhrzeiten nicht mehr so streng geregelt. Sie dürfen im Gastgewerbe bis 22.00 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23.00 Uhr arbeiten – allerdings nicht an Wochenenden. Hier gibt es aber Ausnahmen, etwa für Sportveranstaltungen.

Wie lange müssen die Pausen sein?

Die Ruhepausen für Jugendliche sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Schüler, die zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeiten, haben Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Liegt die Arbeitszeit darüber, sind es 60 Minuten.

Bekommen Schüler Mindestlohn?

Nicht, wenn sie unter 18 sind. Für erwachsene Ferienjobber gilt aber der Mindestlohn: Sie haben dann Anspruch auf mindestens 8,84 Euro pro Stunde.

Das gilt auch dann, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung mit bis zu 450 Euro Lohn pro Monat ausgeübt wird. Dann dürfen Ferienjobber maximal 51 Stunden pro Monat arbeiten.

In einigen wenigen Branchen wie der Textil- und Bekleidungsindustrie gilt in den neuen Bundesländern bis 2018 allerdings noch der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde.

Sind die Jobs steuerpflichtig?

Steuern sind fällig, „wenn der Lohn über dem monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von 735 Euro brutto liegt“, erklärt DGB-Bundesjugendsekretärin Manuela Conte. Normalerweise können sich Schüler ihre Steuern im folgenden Jahr aber vom Finanzamt zurückholen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Voraussetzung: Aufs Jahr gerechnet überschreiten sie die Summe für das steuerfreie Existenzminimum nicht. Damit die Erstattung gelingt, brauchen Arbeitgeber allerdings die elektronische Lohnsteuerkarte des Schülers. Die ist beim Finanzamt erhältlich.

Ist ein Arbeitsvertrag nötig?

Der DGB rät, dass jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnt. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und Entlohnung klar definiert werden.

Halten sich Arbeitgeber nicht an die Verträge, sollten sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder an Ämter für Arbeitsschutz wenden.

Wie sieht es mit dem Unfallschutz aus?

Schüler sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Der Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Er gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. (afp)



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