Facebook soll Millionenstrafe wegen Verstößen gegen Transparenzgesetz zahlen
Wegen Verstößen gegen das Gesetz zur Tilgung von Beleidigungen und Falschmeldungen aus den Online-Netzwerken soll Facebook in Deutschland eine Millionenstrafe zahlen. Das Bundesamt für Justiz verhängte nach eigenen Angaben vom Dienstag einen Bußgeldbescheid in Höhe von zwei Millionen Euro gegen das Unternehmen. Die Begründung: Facebook habe „unvollständig“ über die Zahl der eingegangenen Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten informiert. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) forderte Facebook zu Transparenz auf.
Es ist der erste Bußgeldbescheid auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das seit Anfang 2018 in Kraft ist, wie eine Sprecherin des Bundesamts sagte. Der Bescheid gegen die in Irland ansässige Europazentrale des US-Konzerns ist noch nicht rechtskräftig; Facebook hat die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Das Gesetz verpflichtet Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung etwa von Falschnachrichten und Hass-Botschaften. Zudem werden sie verpflichtet, halbjährlich einen Transparenzbericht über ihren Umgang mit Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten vorzulegen.
Facebook meldete zu wenig rechtswidrige Inhalte, beschloss das Justizministerium
Das Bundesamt für Justiz wirft Facebook vor, in seinem vor einem Jahr veröffentlichten ersten Transparenzbericht ein „verzerrtes Bild“ über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte vermittelt zu haben und über die Art und Weise, wie das Unternehmen mit ihnen umgeht.
Die damals von Facebook gemeldeten Zahlen lagen erheblich unter jenen von Google und Twitter. Auf Googles Video-Plattform Youtube meldeten Nutzer und Beschwerdestellen nach Unternehmensangaben im ersten Halbjahr 2018 fast 215.000 umstrittene Beiträge, davon wurden rund 58.000 gelöscht.
Twitter erhielt insgesamt fast 265.000 Beschwerden, von denen das Unternehmen knapp 29.000 aus dem Netz entfernte. Facebook erhielt seinem Transparenzbericht zufolge nur 886 Meldungen, die sich auf 1704 Beiträge bezogen. Davon wurden 362 Beiträge gelöscht.
Das Bundesamt für Justiz kam zu dem Schluss, dass der Bericht von Facebook „nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte“ aufführe. Kritisiert wird dabei unter anderem, dass das Meldeformular für Beschwerden bei Facebook „zu versteckt“ sei. Unvollständig sei auch die gemeldete Zahl der Maßnahmen, die in Reaktion auf die Beschwerden ergriffen worden seien.
„Die veröffentlichten Angaben ergeben kein schlüssiges, transparentes Bild der Organisation und der Prozessabläufe beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte“, rügte das Bundesamt.
Bundesjustizministerin Lambrecht kritisierte den Konzern. „Beim Kampf gegen strafbare Inhalte darf nichts unter den Teppich gekehrt werden“, erklärte sie. „Ich erwarte von Facebook Transparenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben.“ Klar müsse sein, dass die Standards von Facebook „nicht über dem deutschen Recht“ stünden. Auch Facebook müsse sich an die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes halten. (afp)
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