EZB hält Leitzins im Euroraum von null Prozent
Nach der jüngsten Ausweitung der beispiellosen Anti-Krisen-Maßnahmen in der Corona-Pandemie legen Europas Währungshüter eine Pause ein.
Den Leitzins im Euroraum beließ der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) auf dem Rekordtief von null Prozent, wie die Notenbank in Frankfurt mitteilte.
Die EZB steckt im Rahmen ihres Notkaufprogramms unverändert 1,35 Billionen Euro in Staats- und Unternehmensanleihen bis mindestens Ende Juni 2021.
Die Wertpapierkäufe helfen Staaten wie Unternehmen: Sie müssen für ihre Papiere nicht so hohe Zinsen bieten, wenn eine Zentralbank als großer Käufer am Markt auftritt. In der Krise haben Staaten milliardenschwere Rettungspakete aufgelegt, das belastet die Haushalte ohnehin.
Anfang Juni hatten die Währungshüter im Kampf gegen die dramatischen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie ihr Kaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) um 600 Milliarden Euro auf nun 1,35 Billionen Euro fast verdoppelt. Die Mindestlaufzeit wurde um ein halbes Jahr verlängert.
Volkswirte hatten erwartet, dass die Notenbank nun zunächst die weitere Entwicklung abwarten wird. EZB-Präsidentin Christine Lagarde hatte kürzlich in einem Interview gesagt: „Wir haben so viel getan, dass wir etwas Zeit haben, die Wirtschaftsdaten sorgfältig zu bewerten.“
Die Notenbank rechnet in diesem Jahr mit einer schweren Rezession im Euroraum mit einem Einbruch des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 8,7 Prozent und einer Inflation nahe Null.
Hauptziel der EZB ist ein ausgewogenes Preisniveau bei einer mittelfristigen Teuerungsrate von knapp unter 2,0 Prozent. Die Inflation liegt allerdings seit Jahren deutlich entfernt von diesem Zielwert. Europas Währungshüter sind daher seit Jahren im Anti-Krisen-Modus. Die seit März 2015 mit Unterbrechung laufenden anderen Kaufprogramme der Notenbank für Anleihen haben mit rund 2,9 Billionen Euro bereits ein gewaltiges Volumen erreicht.
Die Staatsanleihenkäufe sind vor allem in Deutschland umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie Anfang Mai beanstandet und Bundesregierung und Bundestag in die Pflicht genommen. Sie sollten darauf hinwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob das Programm PSPP verhältnismäßig ist. Andernfalls dürfte sich die Bundesbank nicht mehr daran beteiligen. Der Bundestag sieht die Karlsruher Vorgaben erfüllt. Die Abgeordneten stimmten Anfang Juli mit breiter Mehrheit für einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag.
Das Bundesverfassungsgericht prüft die Einhaltung seines Urteils nicht von sich aus. Haben die Kläger Zweifel daran, könnten sie den Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung beantragen. Die Corona-Hilfen der EZB hatte das oberste deutsche Gericht in seinem Urteil ausdrücklich ausgeklammert.
In der Corona-Krise hat sich der Trend zu schwachen Teuerungsraten verstärkt. Daten des Statistikamtes Eurostat zufolge lagen die Verbraucherpreise im Euroraum im Juni nur um 0,3 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Sinkende Verbraucherpreise sind ein potenzielles Risiko für die Konjunktur. Sie können eine Abwärtsspirale auslösen, wenn Verbraucher und Unternehmen auf weiter fallende Preise spekulieren und Investitionen immer weiter nach hinten schieben. (dpa)
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