EZB-Anleihenkäufe: Präsident des Bundesverfassungsgerichts äußert nach wie vor große Bedenken
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am Mittwoch weiter mit den Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB).
Verhandelt werden vier Verfassungsbeschwerden unter anderem der früheren AfD-Politiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel sowie des ehemaligen CSU-Vizes Peter Gauweiler. Sie werfen der EZB verbotene Staatsfinanzierung und Kompetenzüberschreitung vor.
Eine wichtige Rolle spielt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nach Vorlage durch das Bundesverfassungsgericht. Die Luxemburger Richter hatten die Anleihenkäufe gegen die Bedenken aus Deutschland im Dezember 2018 in allen Punkten für rechtens erklärt. Die Beschwerdeführer kritisierten den EuGH deswegen scharf.
Voßkuhle nach wie vor große Bedenken gegen milliardenschweren Anleihenkäufe der EZB
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sprach zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung am Dienstag von nach wie vor großen Bedenken gegen die milliardenschweren Anleihenkäufe der EZB. Nach Auffassung seines Senats sprächen „gewichtige Gründe“ für die Rechtsansicht der Kläger, sagte er.
Der Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichts sei beschränkt, sagte Voßkuhle. Es sei nicht seine Aufgabe, die EuGH-Auslegung durch eine eigene zu ersetzen.
Die Bindungskraft einer Luxemburger Entscheidung entfalle nur, wenn diese „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ und daher „objektiv willkürlich“ sei.
Die EZB hatte unter ihrem Präsidenten Mario Draghi zwischen März 2015 und Ende 2018 Staatsanleihen und andere Wertpapiere im Volumen von rund 2,6 Billionen Euro aufgekauft – den allergrößten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase Programme), um das es in Karlsruhe geht. Gerade lässt Draghi Optionen für neue Anleihenkäufe prüfen. Das soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe anheizen.
Oberstes Ziel der EZB sind stabile Preise, für eine stabile Währung in den 19 Staaten des Euroraums mit seinen gut 340 Millionen Menschen. Mittelfristig wird eine Teuerungsrate von knapp unter 2,0 Prozent angestrebt.
Am zweiten Verhandlungstag will sich das Bundesverfassungsgericht intensiv mit einzelnen Aspekten wie dem Verbot der monetären Staatsfinanzierung befassen. Dazu werden mehrere Experten gehört. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.) (dpa)
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