Experten warnen vor Daten-Missbrauch: Wer chattet in einer Firma mit wem?
Experten haben vor einem Missbrauch von Kommunikationsdaten in Unternehmen durch den Arbeitgeber gewarnt. Entsprechende Analysesoftware gebe es bereits zu kaufen, schreiben die Autoren einer am Freitag vorgestellten Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Die Analysesoftware könne darstellen, welcher Kollege mit wem und wie kommuniziert und so das soziale Gefüge in der Firma für den Arbeitgeber transparent machen, schreiben die Expterten. Vielfach liege ein Fülle an Daten über die sozialen Beziehungen unter Kollegen vor: E-Mails, Chats, Beiträge in sozialen Netzwerken.
Daraus könnten sogenannte soziale Graphen erstellt werden, aus denen leicht ersichtlich wird, bei welchen Mitarbeitern die Fäden zusammenlaufen und wer eher außen vor bleibt.
Wer nicht gut vernetzt ist, riskiert die Kündigung?
Eine Auswertung dieser Daten könnte den Mitarbeitern auf der einen Seite helfen, beispielsweise ihre Kommunikation wirkungsvoller zu gestalten.
In einem erfundenen, aber laut Studie technisch möglichen Szenario zeigen die Autoren aber auch, welche Schlüsse Personalabteilungen aus solchen Daten ziehen könnten: Wer nicht hinreichend vernetzt ist, riskiert berufliche Nachteile oder sogar eine Kündigung.
Datenschutzrechtlich seien einer solchen Analyse der Daten zwar enge Grenzen gesetzt – das geltende Recht müsse aber auch durchgesetzt werden, schreiben der Informatik-Professor Heinz-Peter Höller und der Jurist Peter Wedde. Nach Ansicht der Autoren dürfen Unternehmen keine Kommunikationsdaten auf Vorrat speichern und auswerten.
Digitalisierung zur Kontrolle der Angestellten
Die Autoren empfehlen Betriebsräten und Beschäftigten aber, den Arbeitgeber aufzufordern, sich an diese restriktive Sichtweise zu halten und Missbrauch gegebenenfalls den Behörden zu melden. Mit dem neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab Mai gilt, können Gesetzesverstöße mit hohen Geldbußen bestraft werden.
Die Linken-Abgeordnete Jutta Krellmann erklärte, die Digitalisierung eröffne Arbeitgebern „neue Möglichkeiten der Kontrolle“ ihrer Angestellten.
Damit die Rechte der Belegschaft gewahrt würden, benötigten Betriebsräte „mehr Freistellungen für entsprechende Kontrollen, erweiterte Mitbestimmungsrechte sowie einen erleichterten Zugang zu Sachverständigen“, forderte Krellmann. (afp)
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