EuGH-Rechtsgutachter sieht kein Problem bei EZB-Anleihekäufen
Mit ihren milliardenschweren Anleihekäufen hat die Europäische Zentralbank (EZB) nach Auffassung des Rechtsgutachters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ihr Mandat überschritten.
Er empfehle dem Gericht, das EZB-Programm zum Kauf von Staatsanleihen für gültig zu befinden, erklärte Rechtsgutachter Melchior Wathelet am Dienstag in Luxemburg in seinen Schlussanträgen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte sich an den EuGH gewandt.
Die EZB kauft seit 2015 in beträchtlichem Umfang Anleihen von Euroländern auf. Die Gesamtsumme beläuft sich mittlerweile auf rund 2,5 Billionen Euro. Kritiker wie der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der AfD-Parteigründer Bernd Lucke hatten dagegen geklagt: Die EZB überschreite damit ihr auf Geldpolitik beschränktes Mandat.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte im August 2017, dass es „gewichtige Gründe“ für die Vermutung sehe, dass die EZB unzulässig Staatshaushalte finanziere. Um die Kompetenzgrenzen der EZB auszuloten wandten sich die Karlsruher Richter an den EuGH. Ein abschließendes Urteil könnte noch vor Ende des Jahres fallen. Die Luxemburger Richter folgen in den allermeisten Fällen den Empfehlungen des Rechtsgutachters. (afp)
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