EU-Wettbewerbsregeln gelockert: Höhere Fixkostenhilfe
Die EU-Kommission hat den Rahmen für staatliche Hilfen in der Corona-Pandemie deutlich ausgeweitet. Damit können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bis zum 31. Dezember höhere Hilfen bekommen, wie die EU-Kommission am Donnerstag mitteilte.
Sie können ohne Sondergenehmigung künftig Fixkostenhilfen in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro bekommen. Zusätzlich sind in Zukunft sogenannte Kleinbeihilfen von bis zu 1,8 Millionen Euro möglich.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sprach von einer sehr guten Nachricht. „Damit ist ein weiterer Schritt getan für zusätzliche Flexibilität bei Finanzhilfen für die Wirtschaft“, so der CDU-Politiker. Deutsche Unternehmen bräuchten weiterhin Unterstützung, viele seien durch die andauernde Pandemie weiterhin in einer schweren Notlage.
Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte: „Wir versetzen die Mitgliedstaaten somit in die Lage, die Flexibilität der Beihilfevorschriften voll auszuschöpfen, um die Wirtschaft zu stützen.“
Bislang waren Kleinbeihilfen wie etwa direkte Zuschüsse bei bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen und Fixkostenhilfe bei bis zu drei Millionen gedeckelt. Der sogenannte befristete Rahmen für staatliche Beihilfen wurde bereits mehrfach geändert. Die Bundesregierung hatte sich bei der EU-Kommission dafür eingesetzt, die Beihilferegeln noch einmal deutlich zu lockern.
„Die heute angekündigte Erhöhung der Schwellenwerte war dringend überfällig“, teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, mit. Er hatte sich für eine solche Entscheidung eingesetzt. Der CSU-Politiker betonte, ein solches Kriseninstrument habe angepasst werden müssen, da sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie länger hingezogen hätten als zunächst angenommen worden sei. Die zunächst beschlossenen Deckel seien ein Jahr nach Beginn der Krise „sicherlich“ zu niedrig. (dpa)
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