EU verhängt Kartellstrafen – VW rund 127 Millionen, BMW fast 25 Millionen Euro

Autohersteller haben sich zum Nachteil von Recyclingunternehmen und Verbrauchern jahrelang rechtswidrig abgesprochen. Sie müssen deswegen Millionen zahlen.
Wegen rechtswidriger Absprachen müssen Autohersteller hohe Strafen zahlen. (Archivbild)
Wegen rechtswidriger Absprachen müssen Autohersteller hohe Strafen zahlen. (Archivbild)Foto: Jörg Sarbach/dpa
Epoch Times1. April 2025

Die EU-Kommission hat eine Kartellstrafe in Höhe von rund 460 Millionen Euro gegen viele Autobauer verhängt. Sie haben sich jahrelang an einem Kartell beteiligt, wie die EU-Kommission mitteilte.

Wettbewerbswidrige Vereinbarungen

Während VW mit rund 127 Millionen Euro die höchste Strafe zahlen muss, trifft es BMW mit einer Strafhöhe von rund 25 Millionen Euro. Mercedes-Benz hatte das Kartell laut Kommission offengelegt und bekommt deswegen keine Strafe.

Der Branchenverband Acea und 16 große Autohersteller haben den Angaben zufolge wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen. Dabei hätten sie rechtswidrige Absprachen getroffen, wonach Unternehmen beispielsweise nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen bezahlt werden sollten.

Die Autobauer hätten zudem ihre individuellen Vereinbarungen mit Autodemontagebetrieben untereinander ausgetauscht und ihr Verhalten koordiniert.

Zudem hätten sie vereinbart, nicht damit zu werben, wie gut ihre Autos recycelt werden könnten, so dass Verbraucher diese Infos bei der Wahl eines Fahrzeugs nicht berücksichtigen konnten. So sollte Druck auf die Unternehmen verringert werden, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen.

Vorwürfe beziehen sich auf 15 Jahre

Ein EU-Gesetz legt allerdings fest, dass Inhaber eines nicht mehr fahrtüchtigen Autos ihren Wagen kostenfrei bei einem Demontagebetrieb loswerden können – falls nötig, muss der Hersteller die Kosten übernehmen. Mit dieser Vorgabe will die EU dafür sorgen, dass mehr Autos recycelt werden.

Die Kommission wirft den Autobauern vor, Informationen zum Recycling ihrer Fahrzeuge absichtlich zurückgehalten zu haben. Die Unternehmen hätten sich abgesprochen, keine freiwilligen Angaben dazu zu machen, welche Teile der Autos recycelbar sind und wie hoch der Anteil recycelter Materialien an einem Fahrzeug sei.

Die Vorwürfe beziehen sich den Angaben der Kommission zufolge auf einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren, von Mai 2002 bis September 2017. Der Autobauerverband Acea organisierte nach Einschätzung der Kommission das Kartell und muss deshalb ebenfalls eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro zahlen.

Der Verband habe „uneingeschränkt“ mit den Behörden zusammengearbeitet „und beabsichtigt nicht, die Entscheidungen anzufechten“, teilte ein Sprecher des Verbands mit. „Wir räumen ein, dass es sich um einen Verstoß handelt, der nicht hätte begangen werden dürfen.“ Acea erklärte, durch das Kartell seien Verbraucherinnen und Verbrauchern aber keine finanziellen Schäden entstanden. (dpa/afp/red)



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