EU-Staaten verabschieden Reform des CO2-Zertifikatehandels

Einige Teile des EU-Klimaschutzpaketes „Fit for 55“ wurden heute verabschiedet.
Bis 2050 soll die Schifffahrt klimaneutral werden.
Schlepper unterstützen ein Containerschiff auf dem Weg zum Liegeplatz.Foto: pigphoto / iStock
Epoch Times25. April 2023

Die EU-Mitgliedsstaaten haben im Rat der Europäischen Union am Dienstag mehrere Bestandteile des Klimaschutzpakets „Fit for 55“ verabschiedet.

Dazu zählt die Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS), die Einrichtung eines Klimasozialfonds im Umfang von über 80 Milliarden Euro, ein neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM), ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude sowie neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.

Mit der Reform des ETS wird das Gesamtziel der Emissionsreduzierung bis 2030 in den Sektoren energieintensive Industrien, Stromerzeugung und Luftfahrt auf 62 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 erhöht. Klimaschutzorganisationen gehen davon aus, dass damit Kohlestrom ab 2030 unrentabel würde.

Schifffahrt und neues Emissionshandelssystem

Künftig sollen durch die Reform zunehmend auch Emissionen aus der Schifffahrt durch den Emissionshandel abgedeckt werden. Ab 2027 soll ein separates Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Straßenverkehr eingerichtet werden.

Für den Fall, dass die Öl- und Gaspreise bis zum Inkrafttreten des neuen Systems außergewöhnlich hoch sind, wurde eine Schutzklausel eingeführt, die eine Verschiebung bis 2028 vorsieht.

Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr sollen unter anderem in einen „sozialen Klimafonds“ fließen. Dieser soll vorübergehend für den Zeitraum 2026-2032 eingerichtet und durch weitere Beiträge der Mitgliedsstaaten ergänzt werden.

Mit ihm sollen Maßnahmen und Investitionen zur Unterstützung von schutzbedürftigen Haushalten, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmern verwendet werden.

Für die Luftfahrt sollen künftig weniger und ab 2026 keine kostenlosen Zertifikate mehr vergeben werden.

Der Grenzausgleichmechanismus

Mit dem Europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll laut EU-Institutionen verhindert werden, dass Treibhausgasemissionen in Nicht-EU-Länder verlagert werden. In einer Übergangsphase soll lediglich eine Berichtspflicht über die CO2-Emissionen eingeführter Güter gelten.

Danach soll der CO2-Preis von eingeführten und einheimischen Produkten schrittweise angeglichen werden. Kostenlose Zertifikate im EU-Emissionshandel werden im Zuge dessen abgeschafft, um nicht gegen WTO-Regeln zu verstoßen.

Mit dem Gesetzespaket will die EU ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken und 2050 Klimaneutralität erreichen. Die Abstimmung im Rat war der letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens, nachdem eine Einigung mit EU-Kommission und EU-Parlament erzielt worden war und das Parlament den Gesetzen bereits zugestimmt hat. (dts/red)



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