EU-Kommission untersucht Staatshilfe für Condor

Mehr als 300 Millionen Euro Beihilfe bekam die Airline Condor vor Jahren vom deutschen Staat. Dagegen wehrte sich ein Konkurrent – mit Erfolg. Jetzt geht der Streit in die nächste Runde. Ryanair scheitert hingegen mit der Klage gegen österreichische Coronahilfen.
Unstimmigkeiten über Hilfen für Condor gehen in die nächste Runde. (Archivbild)
Unstimmigkeiten über Hilfen für Condor gehen in die nächste Runde. (Archivbild)Foto: Arne Dedert/dpa
Epoch Times29. Juli 2024

Die EU-Kommission nimmt eine millionenschwere deutsche Staatshilfe für die Fluggesellschaft Condor unter die Lupe. Nachdem das Gericht der Europäischen Union vor rund zweieinhalb Monaten die Genehmigung der Hilfen für nichtig erklärt hat, prüft die Kommission nun noch mal eingehend, ob die staatliche Unterstützung im Einklang mit EU-Recht ist.

Die Behörde betont, dass die Einleitung der Untersuchung nicht bedeutet, dass die Hilfen tatsächlich gegen EU-Regeln verstoßen haben. Deutschland und andere Beteiligte in dem Verfahren haben nun die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu untermauern, bevor die Kommission eine weitere Entscheidung trifft.

Im Mai hatte das Gericht der EU hat die Genehmigung für nichtig erklärt und geurteilt, die Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde.

Rettung durch KfW Förderbank nach Pleite von Thomas Cook

Der deutsche Staat hatte die Airline 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.

Mit einer sogenannten Umstrukturierungsbeihilfe wollte Deutschland die Fluggesellschaft in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro waren.

Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem Gericht der EU. (dpa)

Ryanair unterliegt endgültig mit Klage gegen Coronahilfen für Austrian Airlines

Auch die Billigairlines Ryanair und Laudamotion haben gegen staatliche Coronahilfen durch Österreich geklagt. Sie sind endgültig mit ihrer Klage gegen die Hilfen für die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines gescheitert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klage der beiden Unternehmen am Montag ab und bestätigte eine entsprechende Entscheidung des EU-Gerichts in erster Instanz vom Juli 2021. Die staatlichen Hilfen hätten keine „Überkompensation“ für die Ausfälle während der Pandemie zugunsten des Lufthansa-Konzerns dargestellt. (C-591/21 P)

Die EU-Kommission hatte die Hilfen genehmigt, wogegen die beiden Airlines klagten. Das EU-Gericht wies die Klage ab und verwies insbesondere darauf, dass die österreichische Beihilfe für Austrian von den deutschen Subventionen für die Lufthansa abgezogen worden sei. Auch sehe das EU-Beihilferecht es explizit vor, bei außergewöhnlichen Ereignissen „aus objektiven Gründen“ nur einzelne Unternehmen zu entschädigen.

Austrian Airlines sei als größte Airline in Österreich stärker von der Pandemie betroffen gewesen als Ryanair und Laudamotion. Zugleich sehe das EU-Recht nicht vor, dass Beihilfen „unter allen Opfern des in Rede stehenden außergewöhnlichen Ereignisses im Verhältnis zu den von ihnen erlittenen Schäden aufgeteilt werden“ müssen, erklärte der EuGH. (afp/dpa/red)



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