Einigung zu Aufteilung der CO2-Kosten löst gemischte Reaktionen aus

Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen im Neubaugebiet Wasserstadt in Hannover.
Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen im Neubaugebiet Wasserstadt in Hannover. Symbolbild.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times4. April 2022

Die Einigung der Bundesregierung über die Aufteilung der CO2-Kosten im Gebäudebereich trifft bei Vermietern, Mietern und Umweltverbänden auf gemischte Reaktionen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte am Montag, dass das geplante Stufenmodell erst ab 2023 gelten solle. „Es zeugt von wenig Fingerspitzengefühl, dass die Mieterinnen und Mieter ausgerechnet in dem Jahr, in dem die Heizkosten explodieren, weiterhin den vollen CO2-Preis zahlen müssen“, erklärte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten.

Die Bundesregierung hatte sich am Sonntag auf die Details eines Stufenplans zur Aufteilung der CO2-Kosten im Gebäudebereich geeinigt. Der Anteil für Vermieter und Mieter soll sich künftig an der Energiebilanz der jeweiligen Gebäude orientieren. Die Berechnung erfolgt in zehn Stufen: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil.

Laut dem Vergleichsportal Check24 beträgt die finanzielle Belastung für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr bei einem CO2-Preis von 35 Euro pro Tonne, wie er ab dem kommenden Jahr gelten soll, 166,60 Euro pro Jahr.

Ist das Haus allerdings besonders schlecht isoliert, sinkt der Mieter-Anteil aufgrund der nun geplanten Regelung auf lediglich 16,66 Euro pro Jahr – die Entlastung beträgt also rund 150 Euro. Bei einem CO2-Preis von 55 Euro, geplant ab dem Jahr 2025, beträgt die Entlastung demnach knapp 236 Euro.

Noch höher liegen die Preise für Heizöl, da hier mehr CO2 freigesetzt wird. Bei einem ähnlichen Verbrauch würden laut Check24 für Mieter ab 2023 so rund 220 Euro pro Jahr fällig. In einem schlecht sanierten Haus sinkt der Mieter-Anteil allerdings auf 22,07 Euro, eine Entlastung von knapp 200 Euro. Ab 2025 würde die Entlastung in einem schlecht sanierten Haus laut den Berechnungen dann gut 312 Euro betragen.

Lob und Kritik

Der Eigentümerverband Haus & Grund kritisierte den Stufenplan scharf. „Der Vermieter muss jetzt auch fürs Warmduschen der Mieter bezahlen. Das ist keine Motivation zu sanieren“, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke. Künftig werde sich die Lage für Millionen Mieter verschlechtern. „Die Vermieter werden jetzt noch mehr prüfen, ob sich eine Vermietung lohnt – oder ein Verkauf der Immobilie besser ist“, sagte der Verbandschef.

Der Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Axel Gedaschko, begrüßte die Einigung am Montag als „faire Lösung, die Anreize zur energetischen Sanierung des Gebäudes durch den Vermieter und zu einem sparsamen Verbrauch durch den Mieter schafft“. Der GdW begrüßte ausdrücklich, dass die Neuregelung erst ab dem kommenden Jahr gelten soll.

Auch die Deutsche Energieagentur (dena) lobte die Einigung. „Die nun gefundene Regelung wird den Herausforderungen im Gebäudebereich gerecht und schafft eine faire Lastenteilung zwischen Mietern und Vermietern“, erklärte der dena-Vorsitzende Andreas Kuhlmann. Die Regelung könne einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz von Klimamaßnahmen leisten.

Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Barbara Metz, kritisierte die Einigung hingegen als „enttäuschend – sowohl für den Klimaschutz als auch für Mieterinnen und Mieter“. Angesichts der aktuell hohen Energiepreise sei es „unverständlich“, warum die Regelung erst ab 2023 gelte.

„Insgesamt haben sich Eigentümerinnen und Eigentümer damit zwei Jahre lang vor der Zahlung des CO2-Preises gedrückt“, kritisierte Metz. Nötig seien Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die DUH forderte deshalb, den gesamten CO2-Preis auf Immobilienbesitzer umzulegen. (afp/dl)



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