E-Auto laden beim Einkaufen: Immer seltener kostenfrei

Die Zahl der Lademöglichkeiten auf den Parkplätzen von Einzelhandelsgeschäften ist deutlich gestiegen. Ein kostenloser Kundenservice ist es vielerorts jedoch längst nicht mehr.
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Kunden eine Möglichkeit zum Laden ihres E-Autos an - immer seltener ist das kostenfrei.
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Kunden eine Möglichkeit zum Laden ihres E-Autos an - immer seltener ist das kostenfrei.Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Epoch Times14. Mai 2024

Kostenfreies Laden des E-Autos beim Einkaufen? Das ist praktisch, aber immer seltener möglich. 76 Prozent der Handelsunternehmen in Deutschland lassen sich den Ladevorgang normal vergüten, nur noch 4 Prozent bieten es allen Verbrauchern kostenlos an, 7 Prozent ihren Kunden.

Das geht aus einer Studie des Kölner Handelsforschungsinstituts EHI hervor. Bei einer 2021 durchgeführten Umfrage war das Bild noch anders: Damals war das Laden noch bei 29 Prozent der Handelsketten umsonst, bei 12 Prozent erhielten lediglich Kunden den Strom kostenlos. Nur knapp jedes dritte Unternehmen verlangte den normalen Tarif.

„Seit 2019 hat sich die Infrastruktur auf den Handelsparkplätzen stark verändert“, sagte EHI-Energie-Expertin Cathrin Klitzsch. Die heute gängige DC-Ladetechnik sei für die Händler teurer, außerdem gebe es inzwischen eine deutlich höhere Nachfrage nach Ladestrom. „Auch die stark gestiegenen Energiekosten haben dazu geführt, dass der Handel die Kosten des Ladestroms an seine Kundschaft weitergibt“, sagte Klitzsch. Vielerorts können Kunden noch vergünstigt ihr Auto laden. Dies war 2024 laut EHI bei jedem zehnten Händler möglich.

Der Anteil der Unternehmen, die ihren Kunden eine Möglichkeit zum Laden anbieten, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 75 Prozent der Einzelhändler hatten im Februar 2024 Ladestationen installiert, 13 Prozent planen dies für die Zukunft. Händler sind bei neu gebauten oder modernisierten Gebäuden ab einer bestimmten Anzahl von Parkplätzen gesetzlich verpflichtet, Lademöglichkeiten anzubieten. Für Bestandsgebäude gilt diese Pflicht ab 2025, wenn der Parkplatz über mehr als 20 Stellplätze verfügt. (dpa)



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