Dubiose Aktiendeals auf Kosten der Steuerzahler – Erster Strafprozess zu „Cum Ex“-Deals beginnt
Bei der Aufarbeitung des größten Steuerskandals in der deutschen Geschichte, den „Cum Ex“-Deals, startet heute der erste Strafprozess.
Vor dem Bonner Landgericht müssen sich zwei britische Ex-Aktienhändler verantworten, ihnen wird schwere Steuerhinterziehung im Zeitraum 2006 bis 2011 vorgeworfen.
Sie waren zunächst für eine große Bank und später für eine Fonds-Gesellschaft unterwegs. Bei ihren Aktientricks wurde Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet – das ging zu Lasten der Staatskasse. Der Schaden soll sich auf 440 Millionen Euro belaufen.
Cum-Ex-Geschäfte sind Aktientransaktionen rund um den Dividendenstichtag, an dem eine Aktiengesellschaft über die Ausschüttung an ihre Aktionäre entscheidet.
Banken, Fonds und Investoren sollen die Geschäfte jahrelang und europaweit genutzt haben, um sich vermeintlich illegal Steuerrückzahlungen vom Fiskus zu sichern. Doch eine abschließende Beurteilung der dubiosen Aktiendeals ist angesichts ihrer Komplexität schwer.
Die Beteiligten verschoben Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag – oder sogar noch am Tag selbst. Sie handelten die Wertpapiere in der Regel mehrfach und mit kurzem zeitlichem Abstand untereinander.
Das funktionierte durch sogenannte Leerverkäufe, bei denen der Verkäufer die Aktie selbst noch nicht besaß. So entstand eine Kette undurchsichtiger Transaktionen von Aktien mit („cum“) Dividendenanspruch, die tatsächlich aber erst nach dem Stichtag und folglich ohne Anspruch („ex“) übertragen wurden.
So weit, so kompliziert – trotzdem sind Leerverkäufe grundsätzlich zulässig. Jedoch ließen sich die Aktienhändler im Zuge ihrer Kettendeals mehrfach die Kapitalertragsteuer auf Dividendenansprüche zurückzahlen, obwohl die Steuer nur einmal abgeführt wurde.
Jahrelang fiel das nicht auf, europäische Steuerzahler sollen seit der Jahrtausendwende mindestens 55 Milliarden Euro durch Cum-Ex-Geschäfte verloren haben.
Beschuldigte betonen, nur Lücken im Steuerrecht genutzt zu haben. Ermittler werfen ihnen dagegen bewussten Steuerraub am Fiskus vor. Erst 2012 schob die Bundesregierung der Methode einen Riegel vor. (afp)
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