DSW setzt Deutsche Bank im Streit um Sonderprüfung Ultimatum

Frankfurt/Main (dpa) - Die Aktionärsvereinigung DSW setzt der Deutschen Bank im Streit um die Einsetzung eines Sonderprüfers zum Thema Altlasten ein Ultimatum. „Herr Achleitner hat jetzt noch bis Montag Zeit, sich zu der freiwilligen Sonderprü…
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Die Anlegerschützer wollen untersuchen lassen, ob die Deutsche Bank für laufende Rechtsverfahren und drohende Vergleichszahlungen ausreichend Geld hat.Foto: Arne Dedert/dpa
Epoch Times12. Juni 2015
Die Aktionärsvereinigung DSW setzt der Deutschen Bank im Streit um die Einsetzung eines Sonderprüfers zum Thema Altlasten ein Ultimatum.

„Herr Achleitner hat jetzt noch bis Montag Zeit, sich zu der freiwilligen Sonderprüfung zu äußern wie wir sie auf der Hauptversammlung vorgeschlagen haben“, sagte der Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Klaus Nieding, der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt an die Adresse von Aufsichtsratschef Paul Achleitner.

„Wenn wir bis Montag nichts hören, werden wir im Laufe der nächsten Woche unsere Klage bei Gericht einreichen“, betonte Nieding.

Die Anlegerschützer wollen von einem unabhängigen, externen Prüfer untersuchen lassen, ob die Rückstellungen der Bank für laufende Rechtsverfahren und drohende Vergleichszahlungen ausreichend sind. Zudem soll festgestellt werden, ob die neuen internen Kontrollmechanismen genügen, um Skandale wie etwa die Manipulation von Referenzzinssätzen (Libor, Euribo) künftig auszuschließen.

Auf Betreiben der DSW hatte die Hauptversammlung der Deutschen Bank am 21. Mai über die Einsetzung eines Sonderprüfers abgestimmt – den Antrag letztlich jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Der Aufsichtsrat der Bank hatte schon vor dem Aktionärstreffen erklärt, er sehe „insbesondere angesichts der Vielzahl interner und externer Überprüfungen … keinen Anlass, einen weiteren Prüfer mit der Beurteilung der Sachverhalte zu betrauen“. Bereits bei der Hauptversammlung hatte Nieding angekündigt, die DSW werde den Sonderprüfer – für dessen Einsetzung sich auch viele institutionelle Investoren ausgesprochen hätten – notfalls vor Gericht durchsetzen.

(dpa)


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