DGB will große Firmen zum Bau von Werkswohnungen verpflichten

Im Kampf gegen den Wohnungsmangel will der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Unternehmen zum Bau von Werkswohnungen verpflichten. Einen entsprechenden Vorschlag macht der DGB in einem neuen Positionspapier, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) berichten.
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Baustelle (Archiv)Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times31. Juli 2024

Konkret will der DGB den Bau von Mitarbeiterunterkünften für Großunternehmen vorschreiben, die sich in einer Region oder Stadt neu ansiedeln. „Gerade bei der Neuansiedlung von Großunternehmen erhöht sich mitunter der Druck auf den lokalen Wohnungsmarkt enorm. Ein verpflichtender Neubau von Werkswohnungen zu günstigen Mietkonditionen für die Beschäftigten würde die Versorgungssituation vor Ort entlasten“, sagte das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Gleichzeitig, so der DGB-Vorstand, könnten Unternehmen durch das Angebot von Werkswohnungen ihre Attraktivität als Arbeitgeber für Fachkräfte bestenfalls auch langfristig steigern. „Angesichts stetig steigender Mieten und der Verknappung bezahlbaren Wohnraums wird es für Beschäftigte immer schwieriger, eine Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes zu finden. Der DGB setzt sich daher für mehr bezahlbaren Wohnraum für Beschäftigte ein“, erklärte der Gewerkschafter weiter.

Um Unternehmen bei Neuansiedlungen zum Bau von Mitarbeiterwohnungen zu verpflichten, sollen Kommunen die „ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente vollumfänglich ausschöpfen“, heißt es in einem Positionspapier des DGB. Konkret nennt der Gewerkschaftsbund die Vereinbarung über städtebauliche Verträge, die Vergabe von Grundstücken durch Konzeptvergabeverfahren mit Auflagen zur Schaffung von Mitarbeitendenwohnungen sowie die Vergabe von Erbbaurechten verbunden mit entsprechenden Auflagen.

Laut DGB-Vorschlag sollen Firmen besonders für Mitarbeiter mit geringen und mittleren Einkommen Unterkünfte schaffen, da diese es derzeit besonders schwer hätten, sich mit gutem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Sichergestellt werden könne dies mithilfe von Kriterien bei der Grundstücksvergabe durch die Kommunen. „Ergänzend kann auch im Rahmen einer neuen Wohngemeinnützigkeit eine Sonderregelung zum Mitarbeitendenwohnen geschaffen werden, die diese Zweckbestimmung festschreibt“, schreibt der Gewerkschaftsbund in dem Papier.

Der DGB will laut Papier zudem die Mitbestimmungsrechte mit Blick auf das Wohnen für Angestellte ausweiten. „Um das Mitarbeitendenwohnen auch langfristig sozial gerecht zu gestalten, fordern wir eine Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte bei der Miethöhe, der Belegung von Wohnraum und dem drohenden Verkauf von Wohnungsbeständen.“ Verfügt ein Unternehmen über Werks- oder Mitarbeiterwohnungen, hat der Betriebsrat bislang lediglich ein Vorschlagsrecht für die Belegung der Wohnungen und kann auch bei der Festlegung der Vergabekriterien und der Nutzungsbedingungen mitbestimmen. Verhindern will der Gewerkschaftsbund zudem, dass Renteneintritt, Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit dazu führen, dass Menschen ihre Werkswohnung wieder verlieren.

Hier brauche es klare Regelungen und Übergangsmöglichkeiten zum Schutz der Beschäftigten und der Mieter, denn Beschäftigte bräuchten Sicherheit und Planbarkeit, so der DGB. Ende der 1970er-Jahre gab es in der Bundesrepublik gut 450.000 Werkswohnungen, doch viele Firmen verkauften später ihre Bestände. Mittlerweile hat offenbar ein Umdenken eingesetzt.

Einer Studie des IW Köln zufolge vermieteten im vergangenen Jahr rund fünf Prozent der Unternehmen Wohnungen an Beschäftigte. Das entspräche gut 675.000 Wohnungen sowie 46.000 Wohnheimplätzen für junge Mitarbeiter. Der DGB spricht davon, dass es laut Schätzungen heute nur noch gut 100.000 Werkswohnungen gebe. (dts/red)



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