Das ist die „Geld-Weg-AGB“ der Banken: Artikel 21
Haben Sie sich in letzter Zeit eigentlich einmal die AGB zu ihrem deutschen Konto durchgelese? Dort gibt es einen Artikel 21, der der Bank ein allgemeines Pfandrecht einräumt.
Das haben Sie nicht gewusst? Vielleicht haben Sie es aber bereits geahnt, dass der Staat irgendwie versucht, an die Ersparnisse der deutschen Bürger zu gelangen.
Die rechtliche Grundlage dafür wurde bereits gelegt und das mit ihrer Einwilligung. Das Problem hierbei ist, dass sich viele Bürger die AGBs ihrer Bank gar nicht mehr gründlich, oder sogar überhaupt nicht durchlesen. Wie fatal das ist, erzählt ihnen die Dame in diesem Video.
Hier noch einmal schriftlich und Schwarz auf Weiß: „Pfandrecht und Sicherungsabtretung: Der deutsche Kunde räumt hiermit seiner Bank ein Pfandrecht an Werten jeder Art ein.“
Laut Punkt 21 der AGBs ist es also möglich, das Geld eines deutschen Bürgers, zum Beispiel bei staatlicher Verschuldung, zu pfänden.
Wenn also morgen Geld auf ihrem Konto fehlt, fehlt Ihnen auch jede rechtliche Grundlage, dagegen zu klagen, falls Sie die AGB bereits akzeptiert haben. (dk)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion