Eilverfahren abgewiesen: Böller-Verkaufsverbot kann nicht mehr gekippt werden

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Feuerwerkskörper.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times29. Dezember 2021

Das beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk kann vor Silvester juristisch nicht mehr gestoppt werden. Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies Beschwerden von Pyrotechnikherstellern und -händlern in einem Eilverfahren ab. Der Bundesverband Pyrotechnik bedauerte am Mittwoch die Entscheidung. Aus der Politik kamen Warnungen vor einer Umgehung des Verbots durch Käufe im Ausland und im Internet.

Das Verkaufsverbot war per Bundesverordnung erlassen worden. Es wurde damit begründet, dass die stark in Anspruch genommenen Krankenhauskapazitäten entlastet werden sollten. Ein entsprechendes Verbot hatte bereits im vergangenen Jahr gegolten.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die Regelung nicht zu beanstanden sei. Die Maßnahme sei geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verletzten Menschen zu vermindern, hieß es. Die Beschwerdeführer versuchten es danach auch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, blieben aber nach Angaben vom Dienstagabend auch hier ohne Erfolg. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.

Verband hält Verbot für „völlig unverhältnismäßig“

Die OVG-Richter verwiesen darauf, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Der mit ihr verfolgte Zweck, eine weitere Belastung der stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege in der Folgeabwägung deshalb.

„Enttäuschend an dem Beschluss ist, dass das Gericht gewissermaßen nicht in der Sache entscheidet, sondern sich aufgrund der vermeintlich kurzen Zeit auf eine rechtmäßigkeitsunabhängige Interessenabwägung zurückzieht“, erklärte Ingo Schubert, Vorstand des Pyrotechnikverbands. „Dies bedeutet, dass eine grundlegende Auseinandersetzung mit den einzelnen Sachargumenten ausbleibt.“

Der Verband erwägt den Angaben zufolge, das Verfahren in der Hauptsache fortzuführen und ein Urteil per Feststellungsklage zu erstreiten. Eine Entscheidung wäre dann aber für diesen Silvester nicht mehr relevant.

Der Verband hält das Verbot jedenfalls nach von ihm verbreiteten Zahlen zu Verletzungen und Notaufnahmen durch Silveserfeuerwerk für „völlig unverhältnismäßig“. Demnach kommt es nach einer eigenen Auswertung pro 100.000 Einwohnern bundesweit zu durchschnittlich 2,3 bis 3,3 Verletzungen durch Feuerwerk, die in Krankenhäusern behandelt werden. Dies entspreche 1,8 bis 2,5 Fällen pro Notaufnahmeeinrichtung in Deutschland zum Jahreswechsel.

„Die überwiegende Mehrheit der Fälle dürfte ambulant zu behandeln sein“, hieß es weiter. Unklar bleibe zudem, wie groß der jeweilige Anteil der Verletzungen sei, der durch zugelassenes und illegales Feuerwerk entstehe.

In der Politik gab es die Sorge, dass das Verkaufsverbot umgangen werden könnte. „Ich kann nur davor warnen, sich jetzt über Umwege im Ausland oder über das Internet, möglicherweise in Deutschland gar nicht zugelassenes Feuerwerk, zu besorgen“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU)  der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch. (afp/dl)



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