Bundesverfassungsgericht urteilt über Krisen-Kurs der EZB
Der sogenannte OMT-Beschluss („Outright Monetary Transactions“) sah vor, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen, um diese zahlungsfähig zu halten. Notwendig wurde das nicht, allein die Ankündigung beruhigte die Märkte. Trotzdem ist bis heute umstritten, ob die Notenbank überhaupt so direkt in nationale Haushalte eingreifen durfte.
Die Karlsruher Richter hatten Anfang 2014 keinen Hehl daraus gemacht, dass sie das Programm für verfassungswidrig halten. Inzwischen hat aber der Europäische Gerichtshof OMT für rechtmäßig erklärt. Dazu müssen sich die deutschen Verfassungshüter nun verhalten. Geben sie den Klagen gegen den EZB-Beschluss statt, könnte das zwei Tage vor dem Brexit-Referendum die Nervosität an den Märkten noch steigern.
(dpa)
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