Kabinett beschließt Digitalisierung von Arbeitsverträgen

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für die Digitalisierung von Arbeitsverträgen beschlossen, die eine erhebliche Erleichterung für kleine und mittlere Unternehmen darstellen soll. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und den deutschen Arbeitsmarkt moderner zu gestalten.
Titelbild
Die Digitalisierung von Arbeitsverträgen soll die Wirtschaft um rund 30 Millionen Euro jährlich entlasten.Foto: shutjane/iStock
Epoch Times19. Juni 2024

Arbeitsverträge sollen nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft vollständig digitalisiert werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe und griff damit einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen im Bundestag auf.

Demnach sollen Arbeitsverträge auch per Mail abgeschlossen werden können. Ausnahmen gelten für Wirtschaftsbereiche, die besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedroht sind.

„Dies stellt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine deutliche Erleichterung dar“, heißt es in der 117-seitigen Vorlage. Die Maßnahme soll zu einer Entlastung der Wirtschaft von rund 30 Millionen Euro jährlich führen.

Die Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) soll als Vorschlag für die weiteren Beratungen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages dienen.

Digitale Übermittlung

Die Formulierungshilfe soll nun die Grundlage für die weiteren Beratungen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes im Parlament sein. Das Dokument sieht vor, dass künftig auch die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages online übermittelt werden dürfen.

Auf Wunsch der Arbeitnehmer soll es aber auch weiterhin einen ausgedruckten Vertrag geben.

Änderungen könnte die Formulierungshilfe auch für börsennotierte Unternehmen bringen. Wenn diese in ihrer Hauptversammlung vergütungsbezogene Beschlüsse fassen wollte, mussten sie diese bis dato im Bundesanzeiger bekanntmachen.

Erleichterungen für Gewerbetreibende

Zukünftig soll es ausreichen, die Aktionäre über die Webseite des Unternehmens zu informieren.

Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde verlegen wollen, sollen sich nicht mehr bei ab- und anmelden müssen. Stattdessen soll die Anmeldung bei der neuen Gewerbebehörde ausreichen.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger begrüßte die Entscheidung des Bundeskabinetts. „Endlich: Es geht weiter voran bei der Modernisierung von Dino-Deutschland“, erklärte er.

Ausweitung der Digitalisierung

Zugleich forderte Dulger digitale Arbeitsverträge für die bisher ausgenommenen Wirtschaftsbereiche. „Auch Branchen wie die Logistik und die Gebäudereinigung brauchen dringend Freiräume“, erklärte Dulger.

Nach Ansicht des Startup-Verbands ist die Entscheidung ein „wichtiger Schritt“ für die deutsche Wirtschaft.

„Keine lästigen Aktenberge mehr, keine umständlichen Unterschriften auf Papier und kein teurer Briefverkehr“, erklärte Geschäftsführer Christoph Stresing. Die geplanten Änderungen machten den deutschen Arbeitsmarkt „ein Stück attraktiver“. (afp/dts/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion