Bundesnetzagentur: Urteil zu politischer Einmischung bei 5G-Auktion „klarer Weckruf“

Wo eine Behörde unabhängig ist, sollte das die Bundesregierung akzeptieren. Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, mahnt aber auch, dass sich eine Behörde nicht drängen lassen sollte. Nun wird auf das schriftliche Urteil gewartet.
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Die Bundesnetzagentur hat berechnet, dass sich 35,3 Milliarden Euro einsparen ließen, wenn Freileitungen statt Erdkabel verlegt werden.Foto: Frank Wagner/iStock
Epoch Times30. August 2024

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat das Urteil zur „rechtswidrigen“ politischen Einmischung in die 5G-Auktion von 2019 als „Weckruf“ bezeichnet. „Für alle Seiten ist das ein ganz klarer Weckruf“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

„Dort, wo die Bundesnetzagentur unabhängig ist, appellieren wir daran, dass das von jeder Regierung gewahrt wird“, fuhr er fort.

Auch die Behörde selbst müsse dafür sorgen, „dass nicht noch einmal auch nur der Anschein aufkommen kann, wir ließen uns beeinflussen. Das hat uns das Gericht sehr, sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben“.

Warten auf das schriftliche Urteil

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur als rechtswidrig eingestuft.

Das Gericht sieht es nach dem Urteil vom Montag als erwiesen an, dass das damalige Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer (CSU) vor der Auktion „auf erhebliche Weise“ auf die Netzagentur einwirkte und dessen Präsidentenkammer dem „massiven Druck“ auch „zumindest teilweise“ nachgab.

In der Folge müssen Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter neu verhandelt werden. Sie wollen die damals an Großanbieter versteigerten Frequenzen zu niedrigeren Preisen mitnutzen.

Keine Revision zugelassen

Müller sagte nun, man wolle nun „so schnell wie möglich Klarheit schaffen“, welche Auswirkungen das Urteil haben könnte. Dies sei aber erst möglich, wenn man das schriftliche Urteil kenne.

„Wir sehen aber keine Gefahr, dass der Ausbau der Mobilfunknetze oder der Wettbewerb dadurch gebremst würde“, sagte er der NOZ. „Oberstes Ziel ist es, dass die Mobilfunkversorgung mit den vom Urteil betroffenen Frequenzen aufrechterhalten wird und weiterhin eine Vielfalt von Mobilfunkanbietern am Markt tätig ist.“

Das Urteil ist letztinstanzlich, und das Gericht hat keine Revision zugelassen. „Wir wägen gut ab, ob wir versuchen, sie trotzdem zu erreichen“, sagte Müller dazu der „NOZ“. (dts/red)



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