Windrad-Wildwuchs neu gestaltet: Bund ändert Ausbaugrenze für Windkraftanlagen im Norden
Beim Ausbau der Windkraftanlagen steuert der Bund einem Papier zufolge etwas um. Ab 2020 sollen in den Küstenländern der Nordsee pro Jahr nur Ausschreibungen für Windräder an Land mit insgesamt 786 Megawatt Strom zugelassen werden, wie es in einem Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur heißt. Das sind 13 Prozent weniger als bisher (902 Megawatt).
Allerdings ändert sich die Fläche, auf der die Onshore-Windräder angerechnet werden für diesen Deckelungsbetrag. Bisher wurde auch Mecklenburg-Vorpommern einbezogen, dieses Land fällt nun aber raus – dort gibt es also keine Begrenzung mehr für den Ausbau. Niedersachsen wird nun hingegen komplett einbezogen, zuvor galt nur der Norden des Bundeslandes als Netzausbaugebiet – Windräder im Süden Niedersachsens werden bisher nicht angerechnet auf die Obergrenze.
Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) darüber berichtet. In einem separaten Evaluierungsbericht weist die Bonner Regulierungsbehörde darauf hin, dass die Obergrenze im Netzausbaugebiet bisher „keine bedeutende Rolle“ gespielt habe. Heißt: Es wurden so wenige neue Windräder gebaut, dass die Deckelung zumeist ohnehin nicht griff – lediglich im Mai 2017 gab es Ablehnungen wegen der Obergrenze. Selbst die nun abgesenkte Grenze dürfte den Ausbau also nicht abbremsen.
Der Ausbau der Windkraft in Deutschland sei ins Stocken geraten, was unter anderem an einem Genehmigungsstau bei den Behörden und an Protesten in der Bevölkerung vor Ort liegt. (dpa/sua)
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