Bund der Steuerzahler fordert: „Raus aus dem Schuldenmodus“

Corona-Hilfen, Klimapaket, Impfdosen. Mit vollen Händen gibt die Regierung das Geld der Steuerzahler aus. Der Bund der Steuerzahler e. V. fordert die Reißleine.
Titelbild
Die gesamtdeutsche Schuldenuhr bei der Bundesgeschäftsstelle. Foto: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.
Von 2. Mai 2022

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Deutschlands Staatsschuldenberg wächst und wächst. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts standen Bund, Länder und Kommunen Ende 2021 mit insgesamt knapp 2.320 Milliarden Euro (2,3 Billionen Euro) in der Kreide. Das sind 421 Milliarden Euro mehr als noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie Ende 2019 und bedeutet einen Schuldenzuwachs je Einwohner von 5.045 Euro. Damit liegt die Pro-Kopf-Verschuldung heute bei mehr als 28.000 Euro.

Laut Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. (BdSt) ist der größte „Schuldentreiber“ mit Abstand der Bund. In den Jahren 2020 und 2021 seien vor allem Pandemie-Kredite in einer Höhe von 359 Milliarden Euro genutzt worden, um beispielsweise Corona-Hilfen zu zahlen, Sozialkassen zu stützen oder Klimapolitik auszuweiten. Der Bund sei für 67 Prozent der gesamten Staatsverschuldung in Deutschland verantwortlich; 2019 waren es noch 63 Prozent.

Für den Bund der Steuerzahler, einem gemeinnützigen, parteipolitisch neutralen Verein, ist das Signal eindeutig:

„Wir müssen raus aus dem Schuldenmodus und wieder auf eine ausgeglichene Finanzierung der öffentlichen Haushalte zusteuern, um künftigen Generationen Freiheiten und Gestaltungsspielräume zu belassen!“

Die Weichen müssten neu gestellt werden. Der Bund der Steuerzahler fordert eine Diskussion über Sparmaßnahmen. Haushaltsprobleme dürfen nicht länger ausschließlich mit Schulden gelöst werden.

Berliner Senat dreht „am ganz großen Rad“

Ein Beispiel für geplante Millionen-Ausgaben, die der Bund der Steuerzahler kritisiert, kommt aus der Hauptstadt. Ab Ostern 2025 soll es in Berlin eine neue Attraktion geben. Der Senat will den verwaisten Berliner Spreepark bis dahin neu beleben. Absolutes Highlight soll ein Riesenrad sein – ein ganz besonderes.

Für diese Vergnügungsstätte werden große Teil des alten Riesenrads aufgearbeitet und wiederverwendet. „Neu ist dagegen das diagonal abgehängte Tragwerk für das Riesenrad, mit dem das Wahrzeichen künftig direkt über dem Spiegel eines 3.000 Quadratmeter großen Wasserbeckens schweben wird“, teilte die landeseigene Grün Berlin GmbH mit, der künftige Parkbetreiber.

Die geplanten Kosten belaufen sich aktuell auf voraussichtlich 6,4 Millionen Euro. 2,88 Millionen Euro steuert der Bund bei; 3,52 Millionen Euro werden vom Land Berlin zur Verfügung gestellt. Der Bund der Steuerzahler fürchtet, „dass auch an diesem Projekt wieder ein falsches Preisschild hängt“ und titelte eine Pressemitteilung mit „Senat dreht am ganz großen Rad“.

Folgekosten für Landeshaushalt: 234.000 Euro jährlich

Zwar sei der Entwurf „sehr schön“, allerdings frage man sich, „ob es angesichts der derzeitigen Haushaltsprobleme vordringliche Staatsaufgabe ist, ein spektakuläres, freischwebendes Riesenrad zu bauen und zu betreiben“.

Neben der Gefahr von höheren Baukosten, wie sie in der Vergangenheit immer wieder aufgetreten seien, sehe der Bund der Steuerzahler auch Folgekosten auf den Landeshaushalt zukommen.

In einer parlamentarischen Anfrage der Linken hatte der Berliner Senat am 11. Februar 2021 Schätzungen für Betriebskosten von jährlich bis zu 234.000 Euro für Strom, Wartung und Personal genannt bei einer täglichen Betriebsdauer von zehn Stunden an 300 Tagen im Jahr. Als günstigste Variante wurde der Erhalt des Riesenrades ohne späteren Betrieb aufgeführt, wofür jährlich rund 25.500 Euro Betriebskosten entstanden wären.

„Der Berliner Senat schielt auf die einmalige Förderung vom Bund und hat dann laufenden Kosten für dieses Riesenrad am Hacken“, sagte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus.

Mogelpackung Sommer-Ticket

In dem von der Ampelkoalition geplanten 9-Euro-Ticket, das ursprünglich dazu dienen soll, Bürger von hohen Kraftstoffkosten zu entlasten, sieht der Bund der Steuerzahler eine „teure PR-Nummer“. In den Monaten Juni, Juli und August soll man für 9 Euro im Monat im Nahverkehr reisen können. Wer bereits ein Ticket gekauft hat, soll die Differenz erstattet oder gutgeschrieben bekommen – laut Schätzungen schlagen diese mit rund 2,5 Milliarden Euro zu Buche.

Der Bund der Steuerzahler bezeichnet das Vorhaben als „keine gute Idee“. Es verfehle sein Ziel, sei nicht nachhaltig und belaste sogar die Steuerzahler.

„Das Ticket schießt weit über das eigentliche Ziel hinaus“, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Ursprünglich ging es um eine Alternative, damit Pendler von hohen Kraftstoffkosten entlastet werden. Nun jedoch bahne sich ein „nahezu-gratis Sommer-Ticket für ganz Deutschland an, mit dem in den Sommerferien quer durchs Land gefahren werden kann“.

Außerdem sei – anders als von der Ampelkoalition dargestellt – nicht davon auszugehen, dass das „dreimonatige steuerfinanzierte Experiment“ zu einem dauerhaften Umstieg auf den öffentlichen Verkehr führe. Da das Verkehrsangebot nicht ausgeweitet wird, sei schon jetzt mit verstopften U-Bahnen und überfüllten Regionalbahnen zu rechnen.

„Wo heute schon kein Bus hält, wird auch während des Experiments keiner halten“, so der Bund der Steuerzahler.

Keine Entlastung für Berufspendler

Damit sei die Aktion weder eine gute Werbung für den öffentlichen Nahverkehr noch eine ernsthafte Hilfe für Berufspendler beim Umstieg vom eigenen PKW auf Bus und Bahn.

„Nicht zuletzt wird der Steuerzahler für das Sommer-Ticket mit mehreren Milliarden Euro ordentlich zur Kasse gebeten. Finanziert wird die öffentlichkeitswirksame Aktion über einen Haushalt, der bereits unter Rekordschulden ächzt“, heißt es weiter.

Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, einer schwer kalkulierbaren Energie-Krise, hoch verschuldeter öffentlicher Haushalte und neuer geopolitischer Herausforderungen könnten die Milliarden Steuergelder „weit sinnvoller“ eingesetzt werden.

Bevor das Steuer-Paket und damit das 9-Euro-Ticket, das bereits im Koalitionsausschuss beschlossen wurde, ab Juni umgesetzt werden kann, muss noch der Bundestag zustimmen.

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben es Ende Mai in der Hand. Sie können das gut gemeinte, aber sicher nicht gut gemachte nahezu-gratis-Sommer-Ticket noch stoppen“, so der Bund der Steuerzahler.

50. Schwarzbuch in Arbeit

Im Herbst wird zum 50. Mal „Das Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung“ vom Bund der Steuerzahler herausgegeben. Nach den der Epoch Times vorliegenden Informationen wird die Sammlung ausgewählter Verschwendungsbeispiele auch „skandalöse Fälle“ enthalten, „bei denen Milliarden Euro in den Sand gesetzt wurden, aber auch kleine und skurrile Fälle direkt vor der Haustür“.

Dabei sei eines klar: „Unsere Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs“, heißt es vom Bund der Steuerzahler.

Er setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Steuergeldverschwendungen besser geahndet werden. „Schließlich zeigen die Schwarzbuch-Fälle, dass Verantwortliche viel zu oft gegen Haushaltsvorschriften verstoßen und mit Steuergeld sorglos umgehen. Bislang wird Steuergeldverschwendung nur zum Teil verfolgt, weil große Bereiche vom Strafrecht nicht erfasst sind“, so der Bund der Steuerzahler.

Voraussetzung für eine Vermeidung von Steuergeldverschwendungen sei „der Respekt vor dem Geld der Bürgerinnen und Bürger“.

Der Bund der Steuerzahler betont: „Wenn der Staat von den Bürgern zurecht Steuermoral verlangt, dann ist er diesen Bürgern eine Ausgabenmoral schuldig. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt – dies muss auch für Steuergeldverschwendung gelten!“

Aus diesem Grund sollten nach Ansicht des Bunds der Steuerzahler auch diejenigen bestraft werden, die Steuergeld – entgegen geltender Rechtsvorschriften – nicht sachgerecht ausgeben, sondern verschwenderisch damit umgehen.

Steuerverschwendungen melden

Sofern Steuerzahler vermuten, dass Steuergelder verschwendet werden, können sie den Fall direkt auf der Seite www.schwarzbuch.de unter der Rubrik „aktiv werden“ beim Bund der Steuerzahler melden. Der Rechercheverbund in der Bundesgeschäftsstelle und den 15 Landesverbänden geht diesem Fall dann nach.

Der Bund der Steuerzahler hat im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss eine 13-seitige Stellungnahme zum Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 eingereicht. Diese kann hier eingesehen werden.



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