Bund hat 24,8 Milliarden weniger Schulden gemacht
Der Bund hat im vergangenen Jahr weniger Schulden machen müssen als geplant. Trotz des Nachtragshaushalts sei die Nettokreditaufnahme um 24,8 Milliarden Euro geringer ausgefallen als gedacht, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Bundestag.
„Wir tun also das, was nötig ist. Aber es wird nicht ausgereizt, was möglich wäre“, sagte Lindner. Insgesamt bleiben fast 85 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen ungenutzt. Genaue Gründe nannte der Minister nicht. Es dürften aber geplante Mittel etwa für staatliche Coronahilfen nicht abgerufen worden sein, außerdem waren die Steuereinnahmen besser als gedacht.
60 Milliarden will Lindner allerdings mit einem Nachtragshaushalt im Energie- und Klimafonds zurücklegen. Das Geld soll in den kommenden Jahren für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden, die während der Pandemie ausfielen.
Der Bundestag hatte dem Bund 2021 wegen der Corona-Krise neue Schulden von 240 Milliarden ermöglicht und dafür eine Notfall-Regelung in der Schuldenbremse gezogen. Ab 2023 solle die Schuldenbremse wieder ganz normal gelten, betonte Lindner.
Weitere Corona-Anpassungen geplant
Der Minister bekräftigte, die Bundesregierung verstehe Finanzpolitik als „Ermöglichungspolitik“. Es werde keine Steuererhöhungen geben, stattdessen arbeite die Regierung an Entlastungen. Er nannte etwa die geplante Abschaffung der EEG-Umlage für Stromkunden ab 2023
Das Finanzministerium arbeite außerdem an einem neuen Corona-Steuergesetz, so Lindner. Dabei gehe es um eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale, eine Verlängerung von erweiterten Verlustrechnungen für Firmen, längere Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen, steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und die Steuerbefreiung für den Pflegebonus. Weitere Schritte würden im Laufe der Legislaturperiode erfolgen.
Lindner sagte weiter: „Es ist ein Gebot der Klugheit, nach einer Krise die Handlungsfähigkeit des Staates für künftige Krisen zu stärken.“ Mit dem Nachtragshaushalt sollten „ungenutzte Möglichkeiten“ des Vorjahres reserviert werden, um pandemiebedingte Investitionen nachzuholen und Impulse zur wirtschaftlichen Belebung nach der Pandemie zu setzen.
Kritik am Nachtragshaushalt auch vom Rechnungshof
Diese Umschichtung ist umstritten. Der Bundesrechnungshof hält den Nachtragshaushalt für „verfassungsrechtlich zweifelhaft“. Der Zusammenhang zwischen der 60-Milliarden-Euro-Zuweisung an den Energie- und Klimafonds und der Bekämpfung der Corona-Pandemie werde „nicht schlüssig erläutert“, hieß es in einer vom Bundestag veröffentlichten Stellungnahme des Rechnungshofs für den Haushaltsausschuss.
Der Klimawandel sei keine akute, plötzlich auftretende Krise, sondern eine dauerhafte Herausforderung, die man mit normalen Haushaltsregeln bewältigen müsse.
Auch der CDU-Abgeordnete Mathias Middelberg kritisierte in der Debatte im Bundestag, Lindner wolle Schulden auf Vorrat machen. Es gehe dabei nicht um eine „verfassungsrechtliche Petitesse“. Er forderte Lindner auf, den Nachtragshaushalt zurückzuziehen. Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer sprach von einem verfassungswidrigen Nachtragshaushalt.
Dagegen warf der SPD-Politiker Michael Schrodi der Union vor, auf die Konjunkturbremse zu treten. Es handle sich um ein „ökonomisches Long Covid“, deshalb sei es wichtig, jetzt zum Beispiel in den Klimaschutz zu investieren. Der Grünen-Abgeordnete Sven-Christian Kindler sagte, beim Nachtragshaushalt gehe es um eine „Investitionsspritze“ für die Volkswirtschaft. (dpa/dl)
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