Besitzer von VW-Diesel: Ins Klageregister eintragen, abwarten und Tee trinken
Verbraucherschützer haben die erste Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht und wollen den VW-Konzern wegen des Abgasskandals zur Verantwortung ziehen. Betroffene Dieselbesitzer können sich der Klage anschließen, müssen aber einige Dinge beachten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC klagen stellvertretend vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig für betroffene Dieselbesitzer gegen den VW-Konzern. Es geht um die Automarken VW, Audi, Seat und Skoda.
Betroffen sind Dieselmotoren des Typs EA 189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter). In diesen Autos muss eine illegale Abschalteinrichtung verwendet worden sein, was wiederum durch den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts oder eine Genehmigungsbehörde in Europa belegt sein muss. Der Autokauf muss außerdem nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.
Was wäre zu tun?
Betroffene mit einem fraglichen Fahrzeug können sich grundsätzlich der Klage anschließen. Nicht anschließen können sich alle Fahrzeughalter, die schon ein rechtskräftiges Urteil gegen VW erwirkt haben, sowie Beschenkte und Leasingnehmer. Außerdem sind alle von der Musterfeststellungsklage ausgeschlossen, die ihre Rechte bereits an sogenannte Sammelkläger abgetreten haben.
Hat das Gericht die Klage zugelassen, müssen sich alle Verbraucher, die sich dem Verfahren anschließen wollen, in ein Klageregister eintragen. Das wird vom Bundesamt der Justiz erstellt und dürfte nach Einschätzung des vzbv Mitte November zugänglich sein. Die Eintragung ist kostenlos. Zugleich ist damit die Verjährung der Ansprüche ausgesetzt, diese können also nicht nach einer bestimmten Frist einfach verfallen.
Eintragen können sich auch Bürger aus anderen Ländern. Allerdings ist derzeit noch offen, ob im zweiten Schritt der individuellen Klagen dann deutsche oder die jeweils nationalen Gerichte zuständig sind – und ob diese sich an das deutsche Urteil halten.
Was ist von dem Prozess zu erwarten?
Das OLG prüft anschließend, ob sich genug Verbraucher in das Register eingetragen haben. Ist das der Fall, dürfte es im Laufe des kommenden Jahres zu mündlichen Verhandlungen kommen. Am Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlung besteht die letzte Möglichkeit, sich in das Klageregister einzutragen. Mit dem Ablauf des ersten Verhandlungstages endet zugleich die Möglichkeit, sich aus dem Register wieder auszutragen.
Das Feststellungsverfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Ein Vergleich kann Zahlungen an die angemeldeten Verbraucher beinhalten. Bei einem positiven Urteil können Verbraucher ihre Ansprüche dann individuell vor Gericht einklagen. Ein negatives Urteil ist ebenfalls bindend für die eingetragenen Verbraucher.
Es ist schwer zu sagen, wann ein Urteil fällt. Kritiker der Musterfeststellungsklage und VW selbst weisen darauf hin, dass es mehrere Jahre dauern kann, bis Verbraucher Gewissheit haben, ob und wieviel Geld ihnen zusteht.
VW rechnet zum Beispiel damit, dass das Verfahren nach dem OLG noch an den Bundesgerichtshof geht. Anschließend müssen Verbraucher ihre Forderungen noch individuell einklagen, was weitere Zeit in Anspruch nimmt. (afp)
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