Bausparkasse Schwäbisch Hall kündigt nun auch Altverträge
Das teilte ein Sprecher mit und bestätigte damit einen Bericht der „Stuttgarter Nachrichten“. Die Verträge, die es jetzt treffe, seien zehn Jahre und länger zuteilungsreif. Die Kunden hätten bei ihnen bisher aber das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen. Es gebe noch zahlreiche Verträge aus den 1950-er Jahren. Insgesamt liegt die Zahl der Kündigungen in der Größenordnung von 50 000 Verträgen.
Vor Schwäbisch Hall hatten schon viele andere Bausparkassen den Schritt angekündigt, so zahlreiche Landesbausparkassen (LBS) oder auch BHW und Wüstenrot. Nach Wüstenrot-Angaben handelt es sich um ein Prozent der Kunden – also rund 30 000 Verträge. Bundesweit sind laut früheren Medienberichten bisher rund 150 000 Bausparer von den Kündigungen betroffen.
Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Andreas Zehnder sagte: „Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank drückt auch auf die Erträge der Bausparkassen. Deswegen kommen sie um unpopuläre Maßnahmen nicht herum.“ Dazu gehöre die Kündigung voll besparter Verträge. Sie bieten oft hohe Sparzinsen, die die Verbraucher freuen, für die Bausparkassen aber immer schwerer zu finanzieren sind.
Schwäbisch Hall hatte bei der Bilanzpressekonferenz im Januar schon auf die schwierige Lage für die Bausparkassen hingewiesen. Seit damals habe sich die Lage noch einmal verschärft, sagte der Sprecher. Seitdem die Europäische Zentralbank im März ihr Anleihekaufprogramm über mehr als eine Billion Euro gestartet hat, sind die Zinsen nochmals unter Druck geraten, was die Ertragslage der Bausparkassen drastisch verschlechtert.
Die Bausparkassen sehen sich juristisch auf der sicheren Seite und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Mainz. Verbraucherschützer bewerten das Vorgehen der Bausparkassen aber kritisch. Weitere Klagen von Bausparkunden seien in Vorbereitung, sagte Niels Nauhauser, der Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, den „Stuttgarter Nachrichten“. Vieles spreche dafür, dass der Streitfall am Ende zugunsten der Verbraucher ausgehen werde.
(dpa)
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