Bauindustrie läuft Sturm gegen geplantes Bauvertragsrecht
Die Bauindustrie läuft Sturm gegen den geplanten Gesetzesentwurf zum Bauvertragsrecht. In der Kritik steht vor allem der vorgesehene Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts bei Änderungen der vereinbarten Bauleistung, schreibt das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe). Wenn sich der Bauherr nach Vertragsschluss und Baubeginn überlegt, in einem Mehrfamilienhaus statt ursprünglich zwei Stockwerken drei bauen lassen zu wollen, dann kann der Bauunternehmer das nicht zurückweisen auch wenn die Vergütungsfrage ungeklärt ist.
„Das ist völlig inakzeptabel“, sagte Michael Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, dem „Handelsblatt“. „Wenn Auftraggeber etwas anordnen, dann muss es auch bezahlt werden.“ Nachdem alle Gespräche zuvor aus Verbandssicht ohne Resonanz geblieben waren, hat sich die Bauindustrie zusammen mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der IG Bau vergangene Woche noch einmal an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gewendet. „Das Prinzip von `Befehl und Gehorsam“, heißt es in dem Schreiben vom 26. Februar, über das das „Handelsblatt“ berichtet, „greift massiv in die Privatautonomie sowie Dispositionsfreiheit der Baubetriebe ein.“ Der Gesetzentwurf zum Bauvertragsrecht war ursprünglich für die Kabinettssitzung am Mittwoch vorgesehen, bevor er dann zur weiteren parlamentarischen Debatte in den Bundestag gehen sollte. Die Gespräche im und mit dem Ministerium laufen aber nach wie vor auf Hochtouren, Änderungen am Zeitplan sind darum wahrscheinlich. „Der Regierungsentwurf ist noch nicht endgültig abgestimmt“, hieß es auf Nachfrage im Bundesjustizministerium.
(dts Nachrichtenagentur)
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