Banken torpedieren BGH-Urteil – Bafin droht mit Maßnahmen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Banken und Sparkassen ermahnt, das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unrechtmäßig erhobenen Gebühren umzusetzen. Die Bafin erwarte, dass die Kreditinstitute ihren Kunden zu Unrecht erhobene Entgelte erstatten und nicht weiter „rechtsgrundlose Entgelte“ erheben, teilte sie am Dienstag mit. Die Banken müssten diese Schritte „umgehend einleiten“. Andernfalls werde die Bafin „aufsichtliche Maßnahmen“ in Betracht ziehen.
Der Bundesgerichtshof hatte bereits Ende April entschieden, dass Änderungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, unwirksam sind. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Postbank statt.
Verbraucherschützer kritisieren seitdem, dass zahlreiche Banken sich weigerten, unrechtmäßige Gebühren zu erstatten. Der vzbv hatte erst am Montag ein Musterfeststellungsverfahren gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn angekündigt.
Auch bei der Bafin beschwerten sich viele Kunden über ihre Bank, sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur AFP. Bafin-Präsident Mark Branson erklärte: „Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auf fast jede Bankkundenbeziehung.
Umso wichtiger ist eine schnelle, unbürokratische, transparente Umsetzung.“ Die diesbezüglichen Erwartungen der Bafin seien klar. „Die Bafin steht für eine faire Behandlung von Kundinnen und Kunden des Finanzsektors.“
Die Kreditinstitute müssten den Kunden nicht nur die zu Unrecht erhobenen Gebühren erstatten, sondern sie „klar und verständlich“ über die Konsequenzen des BGH-Urteils informieren, forderte die Bafin. Für Fragen müssten Kunden einen Kontakt haben. Bei einer Anpassung ihrer Verträge dürften Bankkunden „nicht unter Druck gesetzt werden“, forderte die Bafin.
Die Mitteilung der Bafin ist laut Sprecherin ein erster Schritt. Sollte ein Institut sich „dauerhaft und systematisch“ den Erwartungen der Aufsichtsbehörde widersetzen, würden auch förmliche Maßnahmen geprüft. Die Bafin kann die Banken letztlich verpflichten, ihren Anweisungen zu folgen.
Beim Thema Prämiensparverträge mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln hatte die Bafin die Banken und Sparkassen per Allgemeinverfügung verpflichtet, auf Betroffene zuzugehen.
Sie mussten sie über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen auch erklären, ob sie zu wenig Zinsen bekommen haben. Zudem mussten sie eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen geänderten Vertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten. (afp/dl)
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