BaFin schließt Maple Bank in Frankfurt wegen drohender Überschuldung

Am Samstag hat die BaFin für die Frankfurter Maple Bank wegen drohender bilanzieller Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Die Bank ist zu schließen und es ist dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden bestimmt sind.
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EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times7. Februar 2016

Das teilte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) am Sonntag mit. Außerdem habe man angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden bestimmt seien.

Die Maple Bank hat angeblich keine systemische Relevanz und stelle daher "keine Bedrohung für die Finanzstabilität" dar, hieß es in der Mitteilung weiter.

Die Bilanzsumme der in Frankfurt am Main ansässigen Maple Bank GmbH beläuft sich zum 4. Februar 2016 auf rund 5 Milliarden Euro. Das Institut weist zum selben Stichtag Verbindlichkeiten gegenüber überwiegend institutionellen Kunden in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro aus.

Auf Privatkunden entfällt nur ein sehr kleiner Teil.

Die Maple Bank verstand sich bisher als Nischenanbieter im Investmentbanking mit Fokus auf Einzelstrategien. Sie war auf den Wertpapier- und Derivatemärkten in West- und Nordeuropa und in Nordamerika aktiv.

Die Bank ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Konzernobergesellschaft Maple Financial Group Inc., die ihren Sitz in Toronto (Kanada) hat. Die Einlagen der Kunden sollen im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt sein.

Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100.000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat.

Darüber hinaus ist die Maple Bank auch Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze. (dts)



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