Aus für Öl- und Gasheizung schon 2040? Rätselraten über EU-Gebäuderichtlinie

Für Irritationen sorgte die jüngst beschlossene Gebäuderichtlinie der EU. Darin ist von einem Aus für Öl- und Gasheizungen bereits 2040 die Rede – fünf Jahre vor Minister Habecks Heizungsgesetz. Die Bundesregierung hält dieses jedoch für ausreichend, um die Richtlinie zu erfüllen.
Ab 2030 sollen nur noch Gebäude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Ausnahmen sind laut EU-Kommission möglich.
Ab 2030 sollen nur noch Gebäude gebaut werden, die am Standort keine Treibhausgase aus fossilen Brennstoffen ausstoßen. Ausnahmen sind laut EU-Kommission möglich.Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Von 19. März 2024

Am Dienstag, 12. März, beschoss das EU-Parlament die sogenannte Gebäuderichtlinie. Diese enthält eine Reihe von Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten, um die geplante „Klimaneutralität“ im Gebäudesektor bis 2050 zu erreichen. Eine dieser Vorgaben besagt, dass bereits im Jahr 2040 keine fossilen Brennstoffe mehr zum Beheizen von Wohngebäuden verwendet werden sollen.

Dies sorgte vielerorts für Irritationen. Erst im Vorjahr hatte Deutschland eine schwere innenpolitische Krise rund um das sogenannte Heizungsgesetz erlebt. Bürger befürchteten bereits kurzfristig potenziell untragbare Belastungen, weil Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im Entwurf zum novellierten Gebäudeenergiegesetz Ein- und Umbauverbote für Öl- und Gasheizungen vorgesehen hatte.

Drei Viertel der Haushalte heizen noch mit Öl und Gas

Am Ende wurde das Heizungsgesetz in einer entschärften Fassung beschlossen. Zum einen tritt es erst in Kraft, sobald eine kommunale Wärmeplanung für die betroffene Gemeinde vorliegt. Zum anderen dürfen bestehende Kessel bis 2045 repariert und weiterbetrieben werden. Anschließend muss der Haushalt entweder – wo vorgesehen – an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden oder er muss eine Heizanlage installieren, die den Klimavorgaben entspricht – im Regelfall eine Wärmepumpe.

Die EU-Gebäuderichtlinie spricht jetzt von einem Aus für fossile Energieträger beim Heizen, Kochen und zur Warmwasseraufbereitung im Jahr 2040. Dies sorgt für Befürchtungen, deutsche Haushalte könnten bereits fünf Jahre früher und damit in 16 Jahren zur Umrüstung ihrer Heizanlage verdonnert werden.

Wie der „Focus“ berichtet, wird derzeit etwa jede zweite Wohnung in Deutschland mit Gas beheizt. Ein weiteres Viertel heizt nach wie vor mit Öl. Wärmepumpe oder Solarthermie spielen lediglich in neu errichteten Gebäuden eine ernst zu nehmende Rolle. Die Pelletheizung war in der ursprünglichen Fassung des Heizungsgesetzes ebenfalls zum Verbot vorgesehen. Dafür gibt es vonseiten der EU-Gebäuderichtlinie keinen Rückenwind.

Wie verhält sich die EU-Richtlinie zum deutschen Heizungsgesetz?

Das Habeck-Ministerium gibt sich bezüglich des Verhältnisses von Heizungsgesetz und EU-Gebäuderichtlinie zugeknöpft. Gegenüber „t-online“ heißt es, man werde „das weitere Gesetzgebungsverfahren abwarten und dann ggf. entstehenden Umsetzungsbedarf prüfen“. Darüber hinaus könne man sich „noch nicht tiefergehend dazu äußern“.

Werden Gebäudeeigentümer damit nun in ähnlicher Weise einer Planungsunsicherheit ausgesetzt, wie es bereits im Vorjahr durch den durchgesickerten Entwurf des Heizungsgesetzes der Fall war?

Aus dem Bundesbauministerium von Klara Geywitz gab es bereits im Umfeld des Beschlusses der EU-Gebäuderichtlinie Entwarnung. Die Vereinbarung bezüglich eines Ausstiegs aus der fossilen Beheizung von Haushalten bereits 2040 sei unverbindlich. Außerdem sei es Sache des nationalen Gesetzgebers, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dabei sei man der Überzeugung, dass das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form die Vorgaben der Richtlinie bereits erfülle.

Bundesregierung will Vorgabe der EU erforderlichenfalls mit Übergangsfrist versehen

Bereits zuvor hatte Geywitz verkündet, einen entscheidenden Erfolg für die deutschen Hauseigentümer erzielt zu haben – und umso mehr für viele osteuropäische, wo der Anteil an Eigenheimen noch deutlich höher ist. Sie hatte im Einklang mit Vertretern 15 anderer Regierungen der 27 Mitgliedstaaten das ursprüngliche Vorhaben Brüssels vereitelt, verbindliche Sanierungsvorgaben für Einzelgebäude festzulegen.

Stattdessen bleibt es bei Gesamtzielen, die einzelne Mitgliedsländer bezüglich der Emissionseinsparung zu erreichen haben. Wie die Richtlinie im Detail umgesetzt wird, ist Sache der Mitgliedstaaten. Sie haben dabei einen gewissen Spielraum bezüglich Ausnahmeregelungen und Förderprogrammen.

Deutschland wird, so erfuhr der „Focus“, notfalls das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie mit einer expliziten Übergangsregelung bis 2045 ausstatten. Damit würde der Vorgabe Genüge getan und gleichzeitig die Planungssicherheit für die Hauseigentümer gewährleistet.

Gasheizung könnte infolge der CO₂-Preistreiberei zur Kostenfalle werden

Derweil werden sich die Kommunen an die Wärmeplanung machen. Bis Mitte 2026 soll diese in den Großstädten abgeschlossen sein, bis Mitte 2028 in den kleineren Gemeinden. Erst ab diesem Zeitpunkt entfaltet das Heizungsgesetz real Geltung.

Es soll dann erkennbar sein, ob ein Gebäudekomplex für einen Anschluss an eine gemeinschaftliche Versorgungseinrichtung wie die Fernwärme vorgesehen ist – oder ob sich der Gebäudeeigentümer selbst um eine Anlage kümmern muss.

Einen Anschlusszwang an das Fernwärmenetz hat Geywitz ausgeschlossen. Allerdings ist der Einbau einer Wärmepumpe mit Kosten von bis zu 40.000 Euro verbunden. Das Preisniveau könnte sich jedoch perspektivisch nach unten bewegen – während der Gaspreis dem politischen Drang zur Steigerung des CO₂-Preises ausgesetzt ist.



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