Arbeitgeberverbände: Klagen gegen Tarifeinheitsgesetz bringen nichts
Obwohl immer mehr Spartengewerkschaften vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, rechnet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nicht mit einem Erfolg der Klagen gegen das umstrittene Tarifeinheitsgesetz . In einem internen Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeitsrecht zeigt sich der BDA sogar zuversichtlich, dass es gar nicht erst zu einer Verhandlung in Karlsruhe kommen wird. „Wir halten diese Anträge bereits für unzulässig“, heißt es in dem der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagausgabe) vorliegenden Brief.
Nach Meinung der BDA-Juristen könne zwar im Einzelfall Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Regelung eingelegt werden. „Das setzt allerdings voraus, dass dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen“, urteilen sie. Im Fall des Tarifeinheitsgesetzes könne davon jedoch nicht die Rede sein. Den betroffenen Einzelgewerkschaften sei es in allen denkbaren Sachverhalten möglich, fachgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen. Offenkundig „versuchen die Beschwerdeführer, die Verfassungsbeschwerde an Stelle des ordentlichen Rechtswegs zu instrumentalisieren“, schreiben die Juristen des BDA weiter. Mit dem Tarifeinheitsgesetz will die große Koalition verhindern, dass es zu immer mehr Streiks von mächtigen Einzelgewerkschaften kommt, wie zum Beispiel der Pilotenvereinigung Cockpit, der Ärztegewerkschaft Marburger Bund oder der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL). Die GDL hatte zuletzt in einer monatelangen Tarifauseinandersetzung mit der Bahn neunmal gestreikt. Dabei legten sie weite Teile des öffentlichen Nahverkehrs lahm und verursachten einen Schaden von einer halben Milliarde Euro alleine bei der Bahn.
(dts Nachrichtenagentur)
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