Anträge auf Lockdown-Überbrückungshilfe III ab sofort möglich
Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab sofort die so genannte Überbrückungshilfe III beantragen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurde die Antragstellung am Mittwochnachmittag freigeschaltet.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten demnach Fixkostenzuschüsse – je nach Umsatzrückgang sind zwischen 40 und 90 Prozent der Fixkosten möglich.
Die staatlichen Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie sind bei 1,5 Millionen Euro gedeckelt. Ausgezahlt werden sollen die Hilfen durch die Länder ab März, bis dahin gibt es Abschlagszahlungen. Beantragen können die Firmen die Hilfen auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Zuletzt hatte es scharfe Kritik seitens der Unternehmen und ihrer Verbände an der verzögerten Auszahlung der Überbrückungshilfe III gegeben. So wurde aus der Unionsfraktion auch Kritik an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) laut, dessen Ministerium die Hilfen gemeinsam mit dem Finanzministerium koordiniert. (afp)
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