300 Millionen Euro zusätzlich – Staat sahnt bei steigenden Strompreisen kräftig ab
Strom gilt nicht als lebensnotwendig – zumindest nicht in Deutschland – denn während Nahrungsmittel und andere lebensnotwendige Dinge, einschließlich Bücher, Haustierfutter und „Körperersatzstücke“ (Prothesen) dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, werden die Strompreise mit 19 Prozent besteuert. Und das zahlt sich aus. Für den Staat.
Laut dem Vergleichsportal Verivox stiegt der durchschnittliche Strompreis – für Privatkunden – um etwa fünf Prozent. 2018 kostete die Kilowattstunde durchschnittlich 27,82 Cent. 2019 zahlen Verbraucher bereits 29,23 Cent pro Kilowattstunde. Damit steigt auch die fällige Mehrwertsteuer von 4,44 auf 4,67 Cent pro Kilowattstunde.
Auf dem Papier ist dieser Anstieg marginal. 0,23 Cent pro Kilowattstunde. Dies bedeute aber auch, dass der Staat an jeder Kilowattstunde zusätzlich 0,23 Cent verdient. Bei einem Jahresverbrauch von etwa 129 Milliarden Kilowattstunden beträgt dieser Gewinn 300 Millionen Euro.
Der kleine Betrag von zusätzlich 0,23 Cent pro Kilowattstunde summiert sich auf rund 300 Millionen Euro zusätzlicher Steuereinnahmen“, so der Verivox- Energieexperte Valerian Vogel gegenüber Focus.
Mit Abgaben, Umlagen und Steuern verdient der Staat jedoch bereits kräftig am Strom mit. 54 Prozent des Strompreises gehen an den Staat. Den Rest teilen sich Netzbetreiber und Stromversorger zu gleichen Teilen. Allein durch den Strom, den die Privathaushalte beziehen, fließen dem Staat damit Einnahmen in Höhe von 20,4 Milliarden Euro zu.
Strom ist kein lebensnotwendiges Gut
„Die Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird auf den Nettopreis aufgeschlagen, der bereits Posten wie die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage und die Stromsteuer enthält“, erklärt Valerian Vogel. Das bedeutet jedoch auch, dass die Stromsteuer nochmals besteuert wird.
Seit 1968 stieg die Mehrwertsteuer von anfangs zehn auf heute 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz beträgt hingegen seit 1983 lediglich sieben Prozent. Dieser reduzierte Steuersatz gilt laut § 12 UStG und Anlage 2 UStG für viele „sozial oder kulturell motivierte“ Güter sowie für lebensnotwendige Dinge, wie (die meisten) Lebensmittel und Getränke.
Valerian Vogel sagt:
Unsere alltägliche Lebenswelt ist auf der Voraussetzung aufgebaut, dass bezahlbarer Strom jederzeit verfügbar ist. Ohne Strom geht nichts mehr. Daher kann man Elektrizität durchaus als lebensnotwendig bezeichnen.“
Der Staat sieht das offensichtlich nicht so und verlangt weiterhin 19 Mehrwertsteuer für Strom.
Müssten Verbraucher lediglich sieben Prozent Mehrwertsteuer bezahlen, würde der Strompreis um 10,1 Prozent sinken – und dem Staat insgesamt Einnahmen in Höhe von über 600 Millionen Euro flöten gehen. (ts)
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