Wodka auf Klassenfahrt: Eltern müssen Rückfahrt von Sohn bezahlen
Die Frau muss nach einem rechtskräftig gewordenen Beschluss die vorzeitige Rückreise ihres Sohns von der Klassenfahrt nach München bezahlen, wie das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mitteilte. Das Land Berlin konnte die 143,60 Euro Fahrtkosten damit erfolgreich einklagen.
Wie es bei solchen Klassenfahrten üblich ist, unterschrieb die Mutter im Vorfeld, die Kosten der Rückreise ihres Sohns im Fall eines Ausschlusses von der Klassenfahrt wegen verbotenen Alkoholerwerbs zu bezahlen. Der Zehntklässler eines Gymnasiums wurde bei der Fahrt in München dann erwischt, als er in einer Gruppe von insgesamt sieben Schülern zwei Wodkaflaschen kaufte.
Alle Schüler mussten zurückreisen. Die vom Land verklagte Mutter wollte aber trotz ihrer Unterschrift nicht zahlen – zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht entschied. (afp)
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