Widerstand in der SPD: Geplante Studie zu Folgen von Abtreibungen ist unnütz
Gegen die von der Bundesregierung geplante Studie zu gesundheitlichen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen regt sich Widerstand bei den Sozialdemokraten. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis erklärte am Montag in Berlin, hier sollten „fünf Millionen Euro für eine wissenschaftlich unsinnige und ideologisch motivierte Studie vergeudet werden“. Der Bundestag dürfe das Geld dafür nicht zur Verfügung stellen. Auch bei der FDP gab es Kritik.
Die Bundesregierung hatte im Zuge des Kabinettsbeschlusses zur Lockerung des Paragrafen 219a beschlossen, dem Bundesgesundheitsministerium zwischen 2020 und 2023 insgesamt fünf Millionen Euro zur Erforschung der gesundheitlichen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung zu stellen. Die Studie wird in der SPD kritisch gesehen. Allerdings willigten die Sozialdemokraten ein, um den Kompromiss zur Reform des Paragrafen 219a nicht zu gefährden.
Die SPD scheint vergessen zu haben, was sie selbst vereinbart hat
Zur Situation von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen gebe es bereits „eine sehr umfangreiche Studienlage“, argumentierte nun Mattheis. Alle seriösen Arbeiten dazu hätten belegt, dass ein sogenanntes Post-Abortion-Syndrom, also eine schwere Belastungsstörung bei Frauen, die abgetrieben haben, nicht existiere.
Das Gesundheitsministerium wies die Kritik zurück. „Die Studie ist Teil des Kompromisses zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“, sagte Ministeriumssprecher Hanno Kautz der Nachrichtenagentur AFP. „Die SPD scheint vergessen zu haben, was sie selbst vereinbart hat.“
Die zuständigen Bundesminister hatten sich bereits im Dezember bei der Einigung zur Reform des Paragrafen 219a auf die Studie verständigt.
Die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Nicole Bauer, bezeichnete das Forschungsvorhaben als „Zugeständnis an radikale Lebensschützer“. Ein Erkenntnisgewinn sei nicht zu erwarten, denn die psychischen Auswirkungen von Abtreibungen seien seit Jahren ausführlich und umfassend untersucht. „Dass der Steuerzahler für diesen Unsinn auch noch fünf Millionen Euro bezahlen darf, setzt dem Ganzen die Krone auf“, urteilte Bauer.
Die Bundesregierung hatte am vergangenen Mittwoch nach langem Koalitionsstreit die Lockerung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im Strafrechtsparagrafen 219a auf den Weg gebracht. Demnach sollen Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig über die Tatsache informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Auf zusätzlichen Listen im Internet soll zudem über die jeweils angewandte Methode des Abbruchs informiert werden. (afp)
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