Giftige Zahnfüllungen: Strengere Regeln für Verwendung von quecksilberhaltigen Amalgamen ab 2018
In der EU gelten künftig strengere Regeln für die Verwendung von Quecksilber: Das quecksilberhaltige Amalgam darf ab Juli 2018 als Zahnfüllung bei Jugendlichen unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen nicht mehr verwendet werden, wie der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am Donnerstag in Brüssel entschied. Das silberfarbene Dentalamalgam ist nach wie vor ein weit verbreitetes Zahnfüllmittel. Die Verwendung geht nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jedoch zurück, weil Patienten auch aus ästhetischen Gründen immer häufiger zu Kunststofffüllungen greifen.
Ursprünglich hatte das EU-Parlament ein komplettes Verbot von Quecksilber in der Zahnmedizin anvisiert. Die Mitgliedstaaten waren aber gegen eine komplette Verbannung des giftigen Stoffes aus den Praxen. Der nun beschlossene Kompromiss, der zuvor zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Parlament ausgehandelt worden war, muss im März noch formal vom Parlament angenommen werden.
Auch die Industrie muss umdenken: Dem Beschluss zufolge wird auch die Verwendung von Quecksilber als Katalysator bei der Herstellung von Biodiesel in Zukunft verboten. Bereits 2013 hatten sich die 28 EU-Mitgliedstaaten der sogenannten Minimata-Konvention angeschlossen, nach der die Nutzung von Quecksilber so weit wie möglich minimiert werden soll. (afp)
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