Vergabekammer kippt IC-Konzept von Verbünden und Bahn
Die Deutsche Bahn und die Verkehrsverbünde in Deutschland dürfen sich nach Informationen der „Welt“ nicht darauf verständigen, in IC-Zügen Tickets des Regionalverkehrs zu akzeptieren. Laut Vergabekammer Westfalen würden mit entsprechenden Vereinbarungen Betreiber von regionalen Verbindungen gegenüber der Deutschen Bahn benachteiligt. Zuvor hatte das Bahnunternehmen Abellio die Vergabekammer angerufen.
Im konkreten Fall hatten der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Nordhessen (NVV) versucht, den IC 51 zwischen Dortmund und Kassel für die Kunden in der Region attraktiver zu machen. Nach dem Plan der Verbünde sollten in besagtem IC ab Dezember 2017 fünf Jahre lang die Tickets des Nahverkehrs gelten. Dann hätte man mit einer Fahrkarte nach dem „Westfalen-Tarif“ zusteigen können. NWL und NVV hätten damit ein deutlich besseres Angebot für ihre Nahverkehrskunden vorweisen können – und die Deutsche Bahn eine Teilsubventionierung ihres Fernverkehrs gehabt. Denn wer mit einem Nahverkehrsticket einsteigt, hat eine Fahrkarte, die bezuschusst wird. Das heißt, Kunden mit diesen Tickets sorgen dafür, dass die Bahn für ihren IC indirekt ein Stück jener Staatsmittel bekommt, die die Länder eigentlich ausschließlich für den Betrieb des Regionalverkehrs erhalten. Vereinbarungen wie zwischen NWL und NVV kämen aber automatisch der Bahn als praktisch einzigem Anbieter von Fernverkehr auf der Schiene zugute, urteilte die Kammer. Entsprechende Leistungen müssten zumindest ausgeschrieben werden. Abellio überlegt nun, ins Fernzuggeschäft einzusteigen. „Wenn es auf einmal subventionierten Fernverkehr gäbe, dann wollten wir den auch anbieten können“, sagt Stephan Kreuz, Chef von Abellio Deutschland. „Unter diesen Bedingungen könnten und würden wir auch Fernzug-Verbindungen anbieten.“ (dts)
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