Knöllchen aus dem Ausland: Besser nicht ignorieren

Wer beim Urlaub in Frankreich geblitzt wurde und sich mit der Flucht über die Grenze dem Bußgeld entziehen will, dem droht zu Hause möglicherweise ein böses Erwachen. Strafzettel müssen teilweise nämlich auch in Deutschland bezahlt werden. Welche Regeln gelten.
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Strafen aus allen EU-Staaten können auch in Deutschland vollstreckt werden. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times26. August 2023

Ein Abkommen zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union erlaubt es, ausländische Bußgelder auch im Heimatland der Belangten zu vollstrecken. In Deutschland ist das Bundesamt für Justiz dafür zuständig. Es überprüft, ob ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, ob den Reisenden die Verfahrensdokumente in der jeweiligen Landessprache vorgelegt wurden und ob es die Gelegenheit gab, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Ist das der Fall, müssen Bußgelder ab 70 Euro inklusive der Verfahrenskosten auch von Deutschland aus bezahlt werden. Eine Ausnahme gilt dabei für Österreich. Die Alpenrepublik kann Bußgelder bereits ab 25 Euro im EU-Ausland einfordern. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist daraufhin, „dass Großbritannien infolge des Brexits aktuell keine Bußen oder Strafen wegen Verkehrsübertretungen mehr einfordern darf“. Auch Bußgelder aus anderen nicht EU-Ländern wie Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz können in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Grundsätzlich können die Strafen und Bußgelder im Ausland deutlich höher ausfallen als zu Hause. Wer 20 km/h zu schnell fährt, müsse in Italien mit mindestens 175 Euro rechnen und in Norwegen mit 585 Euro, erklärt der ADAC. In Deutschland kommen Autofahrer mit 70 Euro noch gut weg.

Böse Überraschung beim nächsten Urlaub 

In der Regel lohnt es sich, den Strafzettel zu bezahlen. „Denn Reisenden mit offenen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland droht möglicherweise beim nächsten Urlaub im selben Land eine böse Überraschung“, erklärt der ADAC. Rechtskräftige Geldbußen verjährten in Italien erst nach fünf und in Spanien nach vier Jahren. Bei Verkehrskontrollen im Urlaubsland könnten ausstehende Zahlungen auffallen und auch die Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes könnte zum Problem werden, führt der ADAC aus.

Wer die Geldbuße zügig bezahle, könne zudem auf teils „hohe Rabatte“ hoffen. Je nach Art des Vergehens gebe es bis zu 50 Prozent Nachlass. Besonders großzügig zeigten sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Vorsicht bei privaten Inkassofirmen

Knöllchen für Parksünder oder Mautpreller seien in vielen EU-Staaten keine klassischen Bußgelder, die von öffentlichen Stellen verhängt werden, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum. „Vielmehr handelt es sich um private Forderungen, zum Beispiel von Straßenbetriebsgesellschaften“, die von Inkassofirmen eingetrieben werden.

Auch Kommunen sind bei Bußgeldern dazu übergegangen, private Firmen zu beauftragen, wie die Verbraucherschützer ausführen. Unter Umständen könne es dadurch zu unberechtigt hohe Forderungen kommen.

„Zusätzliche Mahngebühren sind nur zulässig, wenn Sie sich im Zahlungsverzug befinden“, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum. Weitere Gebühren, beispielsweise für die Ermittlung des Fahrzeughalters, sind gesetzlich geregelt und liegen bei rund fünf Euro.

Fahrverbote aus dem Ausland 

Aktuell kann Reisenden zwar ein Fahrverbot im Urlaubsland ausgesprochen werden, im Heimatland gilt dieses dann aber nicht. Künftig könnte sich das ändern: Ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission sehe vor, dass Fahrverbote künftig in allen EU-Staaten gelten sollen, erklärt der ADAC. Nach Ansicht des Automobilclubs sei das eine gute Maßnahme, die zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitrage. (afp/dl)



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