Juraprofessor: Autobahn-Privatisierung im neuen Finanzausgleich ausgeschlossen – Das täuscht Gabriel nur vor
Georg Hermes, Professor für öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, hat einer Aussage von SPD-Chef Sigmar Gabriel widersprochen, wonach man die Privatisierung von Autobahnen im Rahmen der Neuregelung des Finanzausgleichs „ausgeschlossen“ habe: „Die Klausel ermöglicht eine echte Privatisierung. Wenn Gabriel etwas anderes behauptet, täuscht er die Wähler“, sagte Hermes der „Zeit“. Gabriel hatte in einer E-Mail an die SPD-Mitglieder geschrieben: „Wir konnten durchsetzen, dass die Privatisierung von Bundesstraßen und Autobahnen ausgeschlossen wird.“
Unveräußerliches Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festgeschrieben
Er bezieht sich dabei auf einen Passus im Beschluss zur Neuregelung des Finanzausgleichs. Dort heißt es: „Es soll eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft eingesetzt und das unveräußerlichte Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen im Grundgesetz festgeschrieben werden.“ Das, so Hermes, bedeute aber nicht, dass eine Privatisierung der Infrastrukturgesellschaft ausgeschlossen sei. „So wie die Einigung formuliert ist, könnte der Staat 100 Prozent der Anteile verkaufen.“ Dass das Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen festgeschrieben werde, hieße nur, „dass der Bund formal noch als Eigentümer im Grundbuch stünde.“ Planung, Bau, Finanzierung und Erhalt könnten aber an Private übertragen werden. „Auch die Erhebung von Mautgebühren durch Private wäre kein Problem.“ (dts)
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