Flugsicherung: Drohnen geraten häufiger in die Nähe von Flugzeugen
Von Hobbypiloten gesteuerte Drohnen geraten immer häufiger in die Nähe von Flugzeugen. Wie die Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“ unter Berufung auf Daten der Deutschen Flugsicherung berichten, haben Piloten von Verkehrsflugzeugen im vergangenen Jahr 64 „Behinderungen durch Drohnen“ gemeldet. Im Jahr 2015 wurden lediglich 14 Behinderungen gemeldet.
Damit hat sich die Zahl mehr als vervierfacht. Der größte Teil der Fälle (58) ereignete sich nach Angaben der Flugsicherung „im Großraum eines Flughafens“, also beim Starten oder Landen. Am häufigsten kam dies rund um den Flughafen Frankfurt/Main vor (16 Fälle). Auf Platz zwei liegt der Airport München mit sechs Fällen. Registriert würden alle Situationen, in denen ein Pilot eine Drohne am Himmel entdecke, sagte eine Sprecherin der Flugsicherung, es müsse dabei keine besondere Gefahr bestehen: „Es ist gefährlich genug, dass etwas auftaucht im Luftraum, das dort nicht sein darf.“ Um die Gefährdung durch Drohnen zu begrenzen, will Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine maximale Flughöhe von nur noch 100 Metern vorschreiben. Das sieht eine neue „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ hervor, über die Dobrindt am kommenden Donnerstag das Bundeskabinett informieren will. Der Minister hat sich damit gegen das Verteidigungsministerium durchgesetzt, das nur eine maximale Flughöhe von 50 Metern erlauben wollte. Ein generelles Flugverbot soll über Bundesstraßen, Bahngleisen, Industrieanlagen und Gefängnissen gelten. Auch über Ministerien, Parlamenten und anderen Behörden dürfen Drohnen nicht aufsteigen. In allen Fällen gilt außerdem, dass die Drohne einen seitlichen Abstand von 100 Metern einhalten muss. Damit Nachbarn sich nicht gegenseitig belästigen, dürfen Drohnen auch nicht über Wohngrundstücken fliegen. Dieses Verbot gilt bereits ab 250 Gramm Gewicht. Bis zu fünf Kilo schwere Drohnen müssen „in Sichtweite“ betrieben werden. Drohnen mit mehr als 25 Kilo Gewicht sind ganz verboten. Wer eine mehr als zwei Kilo schwere Drohne außerhalb eines Modellflugplatzes starten lassen will, muss ab dem 1. Oktober 2017 mindestens 14 Jahre alt sein und Kenntnisse in den Bereichen Navigation, Luftrecht und Flugbetrieb nachweisen können. Die Bescheinigung soll fünf Jahre gültig sein. Gewerbsmäßige Drohnen-Piloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine Prüfung bei einer „vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle“ ablegen, wie es in der Verordnung heißt. (dts)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion